Ach, das liebe Geld

Nicht die Kirchensteuer an sich schadet der Kirche. Sondern die Art und Weise, wie sie erhoben wird. Das sollte mittelfristig überdacht werden.

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Es hat sich wohl schon herumgesprochen. Ab 1.1.2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nun direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Die Banken mußten dazu einiges an Verwaltungsaufwand treiben. Es mußte ein Kirchensteuermerkmal entwickelt werden, daß von den Finanzverwaltungen an die Banken gemeldet werden kann.

Und nun bekommt Mutter Kirche etwas von den Spargroschen ihrer Kinder ab. Aber Halt, das war doch vorher auch schon so. Kapitalerträge sind Einkommen und insofern sie die Freibeträge übersteigen, sind Einkommensteuerpflichtig. Das war schon vorher so. Mußte man hingegen vorher diese Erträge in der Einkommensteuererklärung selber veranlagen, gibt es nun den Automatismus.

Am Ende des Jahres, wenn man die Einkommensteuererklärung macht, bekommt man zu viel bezahlte Einkommensteuer ebenso zurück, wie zuviel gezahlte Kirchensteuer. Im schlimmsten Falle hat man außer dem Staat auch der Kirche ein zinsloses Darlehn gewährt.

So weit, so gut.

Oder eben auch so schlecht, denn die neue Regelung führt nun offensichtlich zu einer Tsunamiwelle an Kirchenaustritten. WTF? so möchte man fragen.

Der Grund scheint ziemlich einfach zu sein. Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß. Auf dem Lohnstreifen und dem Einkommensteuerbescheid war und ist irgendwo die Kirchensteuer ausgewiesen. Ein Blick drauf, ärgern wie viel Kohle man an den Laden abdrückt, von dem man doch gar nichts mehr will, aber wegen Oma immer noch drin ist, aber das war es dann.

Nun rückt die Kirchensteuer, besser gesagt ein kleiner Teil davon in den Fokus der Aufmerksamkeit. Dazu noch mit einer Täuschung, so als seien Kapitaleinkünfte früher mal nicht kirchensteuerpflichtig gewesen. Und jetzt, da es im Blick ist, ist es dieser kleine Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt.

Banken, Steuerberater, Anlageberater u.a. werden einen Kunden natürlich auf die Möglichkeit eines Kirchenaustritts hinweisen. Ganz streng genommen sind sie sogar dazu verpflichtet, wie mir ein Steuerberater mal erklärt hat. Denn sie müssen für den Kunden idealer Weise das finanzielle Optimum herausholen. Ein fehlender Hinweis auf die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten, inklusive der Berechnung, was es denn unterm Strich bringt, könnte sogar einen Schadenersatzanspruch zur Folge haben. Jede Aufregung von kirchlicher Seite über solche Hinweise ist lächerlich. Kein bekennender, praktizierender Katholik wird wegen des Geldes aus der Kirche austreten.

Von daher würde ich auch nicht so weit gehen, wie Fabian Leber im Cicero mit seiner These: Die Kirchensteuer schadet der Kirche.

Was aber in der Tat der Kirche schadet, ist die Art und Weise der Erhebung der Kirchensteuer. In Deutschland ist die Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und daher berechtigt, Steuern und Abgaben zu erheben. Sie kann das in eigener Verantwortung tun oder sie kann einen Dienstleister damit beauftragen.

Letzteres ist der Fall. Die Finanzverwaltung der Länder erheben gegen eine Gebühr, die von der Kirche zu entrichten ist, die Kirchensteuer und leiten sie weiter.

Damit entsteht beim Bürger der Eindruck, der Staat erhebe die Kirchensteuer. Das ist in der Tat schädlich für die Kirche. Das sollte mittelfristig überdacht werden. Derzeit sprudelt die Kirchensteuer auf Grund des hohen Einkommensteueraufkommens wie nie zuvor. 5,5 Mrd € spült diese Einnahmequelle jährlich in die Kassen der deutschen Bistümer. Auf Basis dieser komfortablen Situation wäre es möglich, die Erhebungspraxis auf den Prüfstand zu stellen.

Im gleichen Atemzug werden Stimmen innerhalb der Kirch(en) laut, die die Staatleistungen an die Kirche auf den Prüfstand gestellt wissen möchten. Über 200 Jahre alt sind die Verbindlichkeiten, die auf die Enteignung der Kirche durch weltliche Landesherren zurück geht, als deren Rechtsnachfolger die Bundesländer Jahr für Jahr die Gehälter der Bischöfe, Domkapitulare, Domvikare und einiges an Baulasten zu tragen haben. In dieser Frage sollte die Kirche sich bemühen, eine tragfähige Lösung zu finden, bevor sie erzwungen wird. Weit davon sind wir nicht entfernt und ich traue einigen Politkern in unserem Land bei schwächer werdenden Kirche durchaus den Rechtsbruch zu, diese Leistungen einseitig einzustellen. Das muß nicht sein. Man kann vorher aktiv werden.

Alle Transparenz und alles Mühen, die Finanzen in geordnete und vom Staat möglichst unabhängige Bahnen zu bringen, ist und bleibt allerdings zweitrangig. Es muß darum gehen, die Menschen zu erreichen, die in der Kirche keinen Sinn mehr sehen. Diese sind unter den 89,2% der Katholiken zu suchen, die nicht regelmäßig Sonntags die Hl. Messe besuchen und innerlich zumindest latent die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgekündigt haben. Da geht es nicht um Vertrauen oder Glaubwürdigkeit, da geht es ganz nüchtern um die Frage, ob die Kirche mir das Heil vermittelt oder ob ich das schon längst woanders suche.

Zuerst erschienen auf katholon.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Joachim Datko

Kirchen beuten in der Regel die Menschen aus, je früher man die Kirchensteuerkirchen verlässt, desto geringer ist der eigene finanzielle Schaden!

Den Kirchensteuerkirchen tropft das Geld schon aus den Mundwinkeln raus! Unlängst hat die evangelische Kirche in München mit einer Geldanlage Millionen in den Sand gesetzt.

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