Abtreibung als Grundrecht?

„Mein Bauch gehört mir!“ – „Mein Gehirn vor dem Beischlaf auch?

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Die Bestrebungen der polnischen Regierung, eine Verschärfung des Abtreibungsverbotes einführen zu wollen, lösen zurzeit heftige Diskussionen - nicht nur in Polen - aus. Und der wortgewaltige US-Präsidentschafts-Bewerber Donald Trump verkündete, dass Frauen in den USA für Abtreibungen bestraft werden sollten. Etwas später meinte sein Wahlkampfteam, die Ärzte sollten bestraft werden, nicht die Frauen, Trump sei falsch verstanden worden. Grund genug, sich unabhängig von den Bestrebungen in Polen oder den USA mit diesem Thema öffentlich auseinander zu setzen.

So greift auch Dagmar Rosenfeld in ihrer Kolumne ‚Frauensache’ in der Rheinischen Post (RP) vom 6.4.2016 das Thema auf und formuliert: Ein hart erkämpftes Recht der Frauen gerät in Gefahr. Sie konkretisiert ihre Aussage: „Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper war so etwas wie die Mondlandung der Frauenbewegung. Dieses Recht infrage zu stellen, mag für die Rechtspopulisten nur ein kleiner Schritt sein, für eine gleichberechtigte Gesellschaft aber ist es ein großer Rückschritt.“

Sollte es eine Verschärfung des Lebensschutzes geben?

Nun gibt es sicherlich etliche nachvollziehbare Gründe, eine - wie in Polen oder den USA geplante - Verschärfung des Abtreibungsverbotes zu kritisieren. Und es gibt noch mehr äußerst gewichtige Gründe, „das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper“ nicht anzutasten. Aber die Frage, was ein Abtreibungsverbot bzw. Bestrebungen zu einer drastischen Reduzierung von Tötungen im Mutterleib mit einem „Rückfall in alte Rollenbilder“, einer Beschneidung des „Selbstbestimmungsrechtes von Frauen“ und einer Reduzierung von ‚Gleichberechtigung’ zu tun hat, ist für denkende Leser nicht nachvollziehbar. Schon der Slogan der Frauenbewegung: „Mein Bauch gehört mir“, mit dem in Deutschland vor Jahren die Abschaffung des § 218 gefordert wurde, war so hohl, dass man sich wunderte, wieso er von den sich in die Öffentlichkeit zu katapultieren versuchenden Protagonistinnen so deutlich eingebracht wurde.

Vom Grundsatz her ist einem Aufruf: „Mein Bauch gehört mir“ nur zuzustimmen, wenn damit die Zeitspanne vor dem Beischlaf gemeint ist. Kein Mann sollte sich dem ‚Bauch’ -  oder anderen Intimbereichen - einer Frau für einen angepeilten Sexualkontakt nähern, ohne das die ‚Bauchbesitzerin’ dem nicht zustimmt. Lehnt sie diesen nicht ab oder stimmt sie ihm offensiv zu, dann ist damit gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Wochen später alleine über den Abbruch einer Schwangerschaft als Folgen dieses ‚Aktes’ entscheiden zu können, verwirkt. Ging es dabei um einen einvernehmlichen Sexualkontakt, würde ihr für sich reklamiertes Recht auf Selbstbestimmung auch dadurch reduziert, dass der Mann ein 50%tiges Mitspracherecht hätte. Diese Zusammenhänge scheinen die Protagonistinnen von „Mein Bauch gehört mir“ konsequent auszublenden. So scheint in großen Teilen der Frauenbewegung folgender Denkansatz zu existieren: Für eine Abtreibung besitzt eine Frau das alleinige Entscheidungs-Recht, die Kosten dieser persönlichen Entscheidung (für Klinikaufenthalt, Lohnfortzahlung und evtl. später notwendig werden psychotherapeutische Aufarbeitungen) werden ungefragt der Solidargemeinschaft aufgehalst und bei einer nicht vorgenommen Abtreibung wird eine 100%tige Zuständig für die Zahlung von Alimenten beim Kinds-Erzeuger vorausgesetzt.

Mein Bach gehört mir, - vor oder nach dem Beischlaf?

Es geht hier nicht um eine moralische Beurteilung von Beischlaf-Situationen vor, außerhalb oder innerhalb von auf Ehe oder sonstwie auf Zukunft angelegten Beziehungen, sondern es geht um die Verantwortung der Auswirkungen von eingegangenen Sexualkontakten gegenüber dem Partner bzw. der Partnerin und um die Verantwortung, ob die Entstehung neuen Lebens eingeplant wird oder ausgeschlossen werden soll. Eigentlich müsste es entbehrlich sein, hier noch einmal auf die verschiedenen Methoden oder Wege der Empfängnis-Vermeidung bzw. Empfängnis-Verhütung hinzuweisen.

Dass dennoch einige Verdeutlichen notwendig zu sein scheinen, hängt wohl damit zusammen, das bestimmte politische Kreise uns kollektiv viel zu lange ins Hirn einzuträufeln versucht haben, das die Abtreibung eine - halt etwas später organisierte - Geburten-Planungs-Methode sei. Wer auf diesen - jede Logik entbehrenden - Denkansatz reinfällt, wird vielleicht morgen auch andere Menschen, von denen sich jemand im persönlich beanspruchten Freiraum beeinträchtigt sieht, per Tötung ‚entsorgen’ wollen.

„Schwangerschafts-Unterbrechung“ oder Abtreibung?

Wie stark die Diskussionen zur Freigabe der Abtreibung zu kaschieren gesucht wurden, wurde auch durch den von Frauenrechtlerinnen gerne verwendeten Begriff „Schwangerschafts-Unterbrechung“ deutlich, weil sich Abtreibung ja wirklich wie ‚Abort’, ‚weg damit’ oder Abtöten anhört. Aber was ist das für eine Unterbrechung, die mit dem Tod endet? Es dauerte, bis erste Stimmen die Wort-Gaukelei offenkundig werden ließen indem sie mutig fragten, wann denn die Unterbrechung beendet und die Schwangerschaft fortgesetzt würde?

Was die meisten Menschen auch heute noch nicht zu wissen scheinen: Auch nach der Neufassung des § 218 gab bzw. gibt es kein Recht auf Abtreibung, sondern eine Straffreiheit, wenn die gesetzlich geforderten Beratungsdienste aufgesucht wurden und die Entscheidung trotz Beratung und Hilfe im Konfliktfall in Richtung Abtreibung ging. So heißt es im § 218: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“ Ergänzend dazu wird im § 218 a die Ausnahme der Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs geregelt: „Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn (1) die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, (2) der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und (3) seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.“

Es gibt kein Recht auf Abtreibung!

Dass sich Institutionen der öffentlich finanzierten Sozialhilfe, die sich nett klingend ‚Pro Familie’ nannten, besonders für Entscheidungen zu Gunsten einer Abtreibung einsetzten, zeitweise dafür sogar die gesetzliche Dreitages-Frist zwischen Erstberatung und Entscheidungs-Umsetzung außer Kraft setzten, ist ein Beleg dafür, dass es keinesfalls um den Schutz des ungeborene Lebens ging. Und dass all dies in einem Land mit einem gewaltigen Geburten-Defizit geschieht, mach die Vorgänge noch brisanter bzw. unfassbarer. 

Wer in einer festen Partnerschaft lebt, hat in der Regel das Thema Geburten-Planung zu einer passenden Zeit thematisiert und geklärt. Fehlt diese Basis - vielleicht weil ein sexueller Kontakt ohne Beziehungsperspektive angezielt wird - und trotzdem ein zeugungsfähiger Akt gewollt ist, dann muss halt die Möglichkeit der Entstehung neuen Lebens wenigsten verhütet werden. Auch Paare, welche nur für einen Kurz-Intervall ihre Körper vereinen wollen, haben eine große Verantwortung für ihr Tun: Dass keiner gegen den Willen des Anderen handelt bzw. keine Gewalt zum Einsatz kommt, dass ein Gegenüber nicht durch fehlende Achtsamkeit mit einer Krankheit infiziert wird und dass nicht leichtfertig ungewollt neues Leben entsteht.

Die meisten Abtreibungen werden übrigens nicht in der Folge von Vergewaltigungen oder Kurzzeit-Beziehungen, sondern in 'ganz normalen auf Dauer angelegten Beziehungen' vorgenommen, weil halt ein weiteres Kind nicht mehr vorgesehen war und eine in Verantwortung gelebte Empfängnisregelung ausgeblendet wurde. Diese in Statistiken nachlesbaren Fakten und auch nach Gesprächen mit Schwangerschaft-Konfliktberaterinnen erhalten Infos machen Menschen mit einer durchschnittlichen Empathie einfach sprachlos.

Töten per Abtreibung ist kein Menschrecht

Ja, das hart erkämpfte Selbstbestimmungsrecht der Frauen darf nicht torpediert werden! Ja, alle Menschen – ob winzig-klein oder über-groß, jung oder alt, weniger oder mehr begabt, arm oder reich haben gleichermaßen das Recht, dass ihr Körper - aber auch ihre Seele - in guter Vorsorge und Umsicht geschützt wird. Ja, alle Menschen haben sich für eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern immer neu einzusetzen. Und der Staat hat durch klar gefasste Gesetze dafür zu sorgen, dass diese Rechte den Lebensalltag prägen. Aber ein Recht auf Tötung, welches aufgrund einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Ausklammerung der eigenen Verantwortung für die Folgen eines Zeugungsvorgangs für sich zu reklamieren gesucht wird, meist auf Eigennutz basierend, ist ein nicht hinnehmbarer gesellschaftlicher Rückschritt. Die Konsequenz: Ja, auch ein ungeborenes kleines Kind hat ein Lebens-Recht.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Justine

Mein Körper gehört mir.
Ein Verbot von Abtreibungen, ändert nur eins: Die Gefahr für die Frau ist höher und die Freiheit der eigenen Entscheidung gerät wieder ins Wanken.
Abtreibungen sind nicht schön, nicht leicht und sicherlich nichts, was andere Personen etwas angeht.
Wer das nicht versteht, sollte vielleicht überdenken, dieses Thema aufzugreifen.

Justine
https://vairvetzt.blogspot.de

Gravatar: Caroline

Ich habe abgetrieben und nur zur Info; die Kosten dafür tragen die Frauen komplett selbst. Bei einer Abtreibung gibt es keinen Klinikaufenthalt und somit auch keine Lohnfortzahlung. Eine psychotherapeutische Aufarbeitung ist nicht nötig, die meisten Frauen sind einfach froh, ihre Freiheit zurückzuhaben. Sie würde nur dann nötig, wenn wir ungewollte Kinder bekommen müssten.

Gravatar: Gernot Radtke

@ Freigeist, zum dritten
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Ihnen noch eine Ermutigung mit Immanuel Kant (vgl. ‚Kritik der praktischen Vernunft‘, hier aus einem Link zitiert), meinem Haus-Laren:
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„"Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir. Beide darf ich nicht als in Dunkelheit verhüllt oder im Überschwänglichen, außer meinem Gesichtskreise suchen und bloß vermuten; ich sehe sie vor mir und verknüpfe sie unmittelbar mit dem Bewusstsein meiner Existenz.
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Das Erste fängt von dem Platze an, den ich in der äußeren Sinnenwelt einnehme, und erweitert die Verknüpfung, darin ich stehe, ins unabsehlich Große mit Welten über Welten und Systemen von Systemen, überdem noch in grenzenlosen Zeiten ihrer periodischen Bewegung, deren Anfang und Fortdauer.
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Das Zweite fängt von meinem unsichtbaren Selbst, meiner Persönlichkeit an und stellt mich in einer Welt dar, die wahre Unendlichkeit hat, aber nur dem Verstande spürbar ist, und mit welcher (dadurch aber auch zugleich mit allen jenen sichtbaren Welten) ich mich nicht wie dort in bloß zufälliger, sondern allgemeiner und notwendiger Verknüpfung erkenne.
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Der erstere Anblick einer zahllosen Weltenmenge vernichtet gleichsam meine Wichtigkeit als eines tierischen Geschöpfs, das die Materie, daraus es ward, dem Planeten (einem bloßen Punkt im Weltall) wieder zurückgeben muss, nachdem es eine kurze Zeit (man weiß nicht wie) mit Lebenskraft versehen gewesen.
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Der zweite erhebt dagegen meinen Wert als einer Intelligenz unendlich durch meine Persönlichkeit, in welcher das moralische Gesetz mir ein von der Tierheit und selbst von der ganzen Sinnenwelt unabhängiges Leben offenbart, wenigstens soviel sich aus der zweckmäßigen Bestimmung meines Daseins durch dieses Gesetz, welche nicht auf Bedingungen und Grenzen dieses Lebens eingeschränkt ist, sondern ins Unendliche geht, abnehmen lässt."

Gravatar: Gernot Radtke

@ Freigeist, zum zweiten
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Doch, doch. Ich versuche, Sie besser zu verstehen als Sie sich selber. Ich sehe in Ihnen ein durch seine menschheitsbedachten Handlungen um seine Achtbarkeit ringendes Vollsubjekt, das sich aus 32 Zellen oder einem später massigeren Zell-Agglomerat nicht zureichend erklären läßt. Warum nur ist es soviel leichter, den Menschen einzureden, sie seien ein bloßer im Weltraum zeitweilig herumgurkender Zellhaufen, als, sie seien ein Gottesgeschöpf, das für die Schöpfung Mitverantwortung trägt und gefälligst sein Bestes zu geben und aus sich zu machen hat. Der Rest wird sich in Ihrem Sonderfall dann schon noch finden. Als Freigeist haben Sie sich jedenfalls dafür offen zu halten.

Gravatar: Freigeist

@Radtke
Hätte nichts dagegen, wäre ich nicht. Als Fisch oder nur mit 32 Zellen - nach der Befruchtung, bin ich noch lange kein Mensch. Sie verstehen Atheisten nicht, wie es scheint.

Gravatar: Gernot Radtke

@ Freigeist
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Wer Sie als 32-zelligen Kiemer gesehen hätte, wäre nie darauf gekommen, daß sich daraus mal was anderes entwickeln könnte als ein ständig nach irgendwas schnappender Goldfisch. Nun sind Sie aber zum Glück für uns alle kein Fischstäbchen, sondern ein wahrhaftiger Freigeist geworden, was Ihnen, Sie Fischlein im riesigen Ozean des Geistes, damals wohl niemand vorausgesagt hätte und ein weiteres Argument gegen den Schwangerschaftsabbruch ist.

Gravatar: Freigeist

@Schley
Es geht im Kern darum, dass starke Werbung für Verhütung gemacht wird. Wenn es nach den Ultra-Religiösen ginge, würde für Verhütung keine Werbung gemacht werden dürfen. Noch eine Nebenbemerkung: Wenn sich ein Embryo in der evolutionären Entwicklungs-Phase des Fisches befindet, also mit Kiemen, sehe ich darin kein herziges Baby, wie häufig suggeriert wird. Eine befruchtete Eizelle mit 32 Zellen ist auch kein herziges Baby, es gibt noch nicht mal Nerven.

Gravatar: Gernot Radtke

Der Rechts- und Moralphilosoph Julius Ebbinghaus läßt für Embryo-Abtötungen nur die medizinische Indikation zu, wenn andernfalls das Leben der Mutter geopfert werden müßte. Letzteres sei mit dem Menschenrecht der werdenden Mutter auf Freiheit und Leben unvereinbar, zumal dem mit dem Körper der Mutter wie ein Sklave mit seinem Herrn verbundenen Embryo kein eigener gegen das Recht der Mutter stehender Rechtswille eines personalen Vollsubjekts entgegengesetzt werden könne.
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Ebbinghaus bringt zwei Argumente, ein rechtliches und ein ethisches, warum der beliebige Schwangerschaftsabbruch (Motto: „Mein Bauch gehört mir“) nicht gestattet sein darf: Der Staat als Vereinigung von Rechtssubjekten unter Freiheitsgesetzen würde mit sich selber in Widerspruch geraten, wenn er diese Subjektsgemeinschaft in ihrem künftigen freiheitlichen Fortbestand vom Belieben abtreibender Einzelner abhängig machen würde (rechtliches Argument). Er muß vielmehr, auch im Sinne des wohlverstandenen Eigeninteresses der Subjektsgemeinschaft, alles dazu tun, werdenden Müttern und Familien nicht nur während der Schwangerschaft, sondern erst recht bis zur gesetzlichen Voll-Mündigkeit des Nachwuchses, alle nötige Unterstützung zu gewähren. Die Subjektsgemeinschaft ist mit einem neu gezeugten Menschenwesen sofort für dessen Erhalt und Schutz gefordert; wo es sein muß, auch mit ihren Geldmitteln. So etwa Ebbinghaus‘ rechtliches Argument, das eine ganze Menge Kantischer Rechtsphilosophie enthält. – .
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Aus der ethischen Verpflichtung, dem eigenen Körper keine willkürlichen Verletzungen zuzufügen (auch hier kommt ein Stück der Kantischen (Moral-) Philosophie zum Tragen mit der Unterscheidung von ethischen Pflichten gegenüber anderen, nämlich deren anzustrebender Glückseligkeit, und den Pflichten gegen sich selber, die in der in allen Hinsichten anzustrebenden Vollkommenheit bestehen (Stichworte: Selbsterziehung, Charakter-, Gewissens-, Geschmacksbildung usf.)) und aus dem Umstand, daß ein Embryo bis zur Austragung von der Leibeinheit mit der Mutter vollständig abhängig bleibt, folgt dann auch, daß die Abtötung eines Embryos einer der schlimmsten Eingriffe in die eigene körperliche Unversehrtheit bedeutet, schlimmer noch, als sich vorsätzlich den eigenen Arm abzusägen. -
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Ich stimme vollständig mit Ihnen, verehrter Dr. Wunsch, überein, daß die Abtreibung kein Menschenrecht oder Grundrecht sein kann, das die Subjektsgemeinschaft ja, wäre das Gegenteil der Fall, in allen ihren gesellschaftlichen Regulierungen und Rechtssetzungen zur Not sogar gegen ihr eigenes Interesse erzwingen müßte. – Auch teile ich Ihre Ansicht, daß es völlig unakzeptabel ist, wenn die Subjektsgemeinschaft die Kosten für willkürliche Embryo-Abtötungen übernehmen muß, was völlig dem entgegensteht, was eine mit Menschenwürde ausgestattete Gemeinschaft vernünftigerweise überhaupt über sich, und das auch noch in Form von Sozialgesetzen, beschließen darf. – Ich weiß, daß unsere Rechtswirklichkeit auch in diesen Dingen im linksrelativistischen Schlamm liegt und sogar noch stolz auf etwas ist, das sie Fortschritt nennt, aber Verkommenheit nennen müßte.
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Ebbinghaus‘ fundierte, leider nicht ganz leicht zu lesende, Überlegungen finden sich in: Julius Ebbinghaus; Gesammelte Schriften, Band 2: Philosophie der Freiheit, Bonn 1988 (Bouvier Verlag), S. 199-207 im Beitrag „Das Lebensrecht des Nasciturus und das Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung“.

Gravatar: FDominicus

"Vom Grundsatz her ist einem Aufruf: „Mein Bauch gehört mir“ nur zuzustimmen, wenn damit die Zeitspanne vor dem Beischlaf gemeint ist. Kein Mann sollte sich dem ‚Bauch’ - oder anderen Intimbereichen - einer Frau für einen angepeilten Sexualkontakt nähern, ohne das die ‚Bauchbesitzerin’ dem nicht zustimmt. Lehnt sie diesen nicht ab oder stimmt sie ihm offensiv zu, dann ist damit gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Wochen später alleine über den Abbruch einer Schwangerschaft als Folgen dieses ‚Aktes’ entscheiden zu können, verwirkt."

Für mich der einzige passende Maßstab, der gelten sollte. Denn hier haben wir den meines Erachtens einzigen Grund für eine Abtreibung mit eingeschlossen. Gewaltanwendung.

Konsent und Konsequenz fangen nicht umsonst mit den gleichen Buchstaben an.

Gravatar: Winfried Schley

@ Freigeist.

1.) Wer aus religiösen Gründen nicht verhütet, treibt erst recht nicht ab.
2.) Ein Kind verhindern und ein Kind töten sind moralisch zwei verschiedene Ebenen.
3.) "Wenn ich das Verhüten vergessen habe, muss ich halt töten", kann nur der sagen, der beides als gleichwertige Vermeidungsmethode anschaut.
4.) "Wer mir das Verhüten verbietet, zwingt mich zum Töten", setzt voraus, dass man dem ersten Verbot gehorcht, nicht aber dem zweiten. Da steckt keine Logik dahinter. Daher greift Ihr Argument nicht, dass man Töten verhindert, wenn man Verhütung erlaubt.
5.) Logisch richtig ist allein: "Wer verhütet, braucht nicht töten, weil nichts zum Töten da ist."

Gravatar: Dirk S

Alle Überlegungen zum Lebensschutz sind ja schön und gut und zum Thema Abtreibung sind die verschiedenen Standpunkte (Pro und Contra) aus verschiedenen Gründen legitim, nur eins wird in der Diskussion mal wieder völlig vernachlässigt: Die Realität.

Es ist halt eben Realität, dass es Abtreibungen gibt und die wird es auch geben, wenn sie unter Strafe gestellt werden, schon allein, weil im Nachhinein schlecht zwischen Abtreibung und natürlichen Abort unterschieden werden kann. Ebenso gibt es keine gesellschaftliche Übereinkunft, dass Abtreibungen ein grundsätzliches Übel wären (wie z.B. Mord, wo es eine ganz klare gesellschaftliche Übereinkunft gibt, daher auch keine Diskussion stattfindet).
Demnach ist eine nichtverbietende gesetzliche Regelung der Abtreibung geboten, denn ansonsten finden Abtreibungen in einer rechtlichen Grauzone statt, was eher weitere Probleme schafft, als dass per Verbot Probleme vermieden werden würden.

Aber auf einen, auch für Befürworter nachvollziehbaren, Standpunkt können sich Abtreibungsgegner stellen: Und zwar, dass sie nicht gegen ihr Gewissen dazu gezwungen werden möchten (und dürfen) für Abtreibungen mit zu bezahlen. Ergo müssen Abtreibungen von den Abtreibenden selbst finanziert werden.
Was mit Sicherheit die Verhütungsquote erhöhen und damit die Abtreibungquote senken dürfte. Denn wenn Menschen für ihr Handeln selbst finanziell gerade stehen müssen, dann wird komischerweise immer vorher das Hirn aktiviert.

Aktive Grüße,

Dirk S

Gravatar: Karl Brenner

In eine seltsamen Eintönigkeit werden zurzeit die linken Positionen provokativ und gruppenformatirernd in den Medien ausgebeitet. Kein wurder, dass sich keiner mehr zeitungen kauft

Gravatar: Andreas

Es gibt mehr als 2 dutzend Verhütungsmittel für Frauen mit einer Sicherheit von >99%!

Eine erwachsene, verantwortungsbewusste Frau MUSS nicht schwanger werden, sie kann verhüten, sollte sie trotzdem schwanger werden, so ist es im Endeffekt ihr eigenes Verschulden und sie trägt eine Verantwortung für das ungeborene Leben, insofern stehe ich einer straffreien Abtreibung sehr sehr skeptisch gegenüber.

Für den Mann gibt es nur ein Verhütungsmittel, welches über 99% Sicherheit bietet, nämlich das Kondom (und das ist manipulierbar!).

Gravatar: Michael

Der Beitrag legt den Finger in die Wunde: wie kommt es überhaupt in der heutigen Zeit zu so vielen ungewollten Schwangerschaften? Alle modernen Frauen sind doch so aufgeklärt - die Männer übrigens auch.
Der Bauch einer Frau gehört nach der Empfängnis eben nicht mehr allein ihr selbst, sondern ist nun der Ort wo geschützt neues Leben heranwächst!
Auch wenn hier zu Recht eine Lanze für die Männer gebrochen wird, sollten wir nicht übersehen, dass sehr häufig die Männer ihre Frauen/Partnerinnen zur Abtreibung nötigen. Hier werden die Herren der Schöpfung ihrer Verantwortung nicht gerecht und überlassen nur zu gern den Bauch dann der Frau!

Gravatar: Hans Georg

Endlich sagt mal ein kompetenter Mensch, dass der Bauch eben nicht nur der egoistisch denkenden Frau gehoert, sondern auch dem Mann und dem in ihm wachsenden Lebewesen.
Mir ist der Beitrag wie ein Licht in der Duesternis der feministischen Abtreibungsmaschinerie. Danke.

Gravatar: Klimax

"Ging es dabei um einen einvernehmlichen Sexualkontakt, würde ihr für sich reklamiertes Recht auf Selbstbestimmung auch dadurch reduziert, dass der Mann ein 50%tiges Mitspracherecht hätte."

So ist es. Endlich schreibt das mal einer. Mein Sperma gehört nämlich mir, und Kinder sind die Kinder BEIDER Eltern, das gilt trivialerweise auch für ungeborene Kinder. Es gibt zahlreiche Männer, die ihr Leben lang darunter leiden, daß ihre Kinder gegen ihren Willen abgetrieben wurden. Das interessiert in Deutschland, in dem Frauen, und Mütter sowieso, ja stets als die besseren Menschen gelten, natürlich niemanden.

Gravatar: Marlies Wildberg

Danke für die klaren Worte, die ich so zu 100% unterschreiben kann.

Gravatar: Freigeist

Solange Gottes-Gläubige nicht stark für Verhütung eintreten, nehme ich ihnen den Lebensschutz nicht ab.

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