§ 219a des Strafgesetzbuches als Schutzauftrag des ungeborenen Lebens muss erhalten bleiben

Heute fand im Bundestag die Beratung des Antrags der AfD-Fraktion statt: § 219a des Strafgesetzbuches erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben. Zum Nachlesen die Drucksache 20/1505 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001505.pdf) und hier Auszüge aus meiner Rede:

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[SIEHE HIERZU VIDEO AUF YOUTUBE -> HIER: Beatrix von Storch hält ein leidenschaftliches Plädoyer für den Schutz des ungeborenen Lebens ]

„Mit Sonnenbrillen, Diskomusik und Kopf-ab-Gesten die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen 219a in Vorfreude tanzend feiernd: Wir haben alle das Video der Schande der FDP-Kollegin Lütke und der freidrehenden Demokraten gesehen. Die Freiheit ist für die FDP, vor allem für die jungen Kollegen, ist die Freiheit von Werten, von Bindungen und von Verantwortung. Kein Wunder, dass der FDP-Justizminister Buschmann sich die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibung auf die Fahne geschrieben hat.  Aber er sagt die Unwahrheit: Dass 219a weg muss, weil es an Informationen über Abtreibungsärzte fehlt, ist objektiv falsch – also nicht wahr: Denn die Beratungsstellen für die vorgeschriebene Schwangeren-Konfliktberatung sind der Ort, wo Frauen sich beraten und informieren können. Die Bundesärztekammer veröffentlicht eine Liste mit Abtreibungsärzten, 74 Seiten lang, letzter Stand 5.4.2022: Über Google mit drei Klicks zu erreichen.
 
Sie (die Ampel-Fraktionen) verwässern absichtlich den Unterschied zwischen Information und Werbung: Information wird gesucht, Werbung wird angeboten. Wenn eine Schwangere sich bei ihrem Frauenarzt nach der Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs erkundigt, bekommt sie Information. Wenn der Arzt Abtreibung auf seiner Webseite anbietet, ist das Werbung. Und selbst das ist nach heutigem Recht schon nicht mehr verboten. An Informationen und Informationsmöglichkeiten mangelt es also mitnichten!

Der stellv. Chefredakteur der Zeitung WELT, Robin Alexander, hat Recht: Dieser Grund ist nur vorgeschoben. Es geht der Ampel um etwas ganz anderes: Danke an die Bundestagskollegin der SPD, Jessica Rosenthal. Ich zitiere sie: „Zeit wird es, dass der 219a endlich Geschichte ist. Klar ist aber auch: Der Paragraph 218 muss folgen.“ Darum geht es. Salamitaktik. Tippelschritte. Aber die Richtung ist eindeutig. Die Ampel will Würde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht einschränken, sondern beseitigen.  Den Schutz für das Ungeborene soll es nicht mehr geben:  Kein Werbeverbot gegen Abtreibungswerbung, danach: keine Beratungspflicht und zum Schluss dann: keine Fristenregelung. Die Ampel will moralisch Tabula rasa machen: Abtreibung bis zum 9. Monat. Wie die Jusos.
Allein das Grundgesetz steht diesem moralischen Dammbruch im Weg. Und das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sagt: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene Leben.“ Und weiter: „Das Lebensrecht des Ungeborenen ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht.“ Darum ist Abtreibung immer Unrecht. Und bleibt es. Nur unter bestimmten, engen Bedingungen wird sie straffrei gestellt.

Das ist der Kern unseres AfD-Antrages: Die Beratung als Voraussetzung für die Straflosigkeit muss auf den Schutz des Ungeborenen zielen. Tut sie das? Oder ist sie zu einer Formalie verkommen ohne das Bewusstsein, dass es um Leben und Tod geht? Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht eine Kommission vor, die das bestehende Abtreibungsrecht abwickeln soll. Das ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eindeutig grundgesetzwidrig. Unser Antrag zielt hingegen darauf ab, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Es stimmt: es gibt einen Mangel an Information, aber nicht über Abtreibung, sondern über die Würde des ungeborenen Lebens. Und über das Recht des Ungeborenen, geboren zu werden.
Das Bundesverfassungsgericht sagt klar: Der Staat ist verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“  Darin haben alle Bundesregierungen bisher versagt – gerade die CDU/CSU. Aber: Es gab einmal Versuche, dieses Gebot zu erfüllen. CDU-Bundesfamilienministerin Rita Süssmuth, eine liberale Christdemokratin, hatte diese Broschüre herausgegeben: „Das Leben vor der Geburt“. Vorbildlich. So etwas erwarten wir aus dem Familienministerium statt Gender-Gaga und Krampf gegen rechts. Freiheit ohne Verantwortung gibt es nicht. Wer ein Kind empfängt, trägt für dieses Kind Verantwortung. Ab der Zeugung.

Willy Brandt verließ 1974 im Bundestag vor der Abstimmung über die Fristenlösung den Saal. Willy Brand war gegen Abtreibung. Weil er ein uneheliches Kind war und wusste: hätte seine Mutter so gedacht, wie Sie hier im Bundestag auf der linken Seite, dann wäre er nie geboren worden.“

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Christian Riegert

Vielen Dank für dieses Plädoyer für den Schutz des ungeborenen Lebens. Ich denke, dass man es nicht besser auf den Punkt bringen kann. Für mich ist es absolut unverständlich, warum man der Vorgabe des Bundesverfassungsgericht nicht folgt. Der Staat ist verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ Warum will man Abtreibung weiter kommerzialisieren und zukünftig erleichtern?
Die betroffenen Mütter, die abgetrieben haben, werden Zeit ihres Lebens psychisch darunter leiden. Zum Eigenschutz sollte Abtreibung nicht zu leicht gemacht werden. Moralisch und ethisch ist Abtreibung per se kritisch zu betrachten.

Gravatar: Christian Riegert

Vielen Dank für dieses Plädoyer für den Schutz des ungeborenen Lebens. Ich denke, dass man es nicht besser auf den Punkt bringen kann. Für mich ist es absolut unverständlich, warum man der Vorgabe des Bundesverfassungsgericht nicht folgt. Der Staat ist verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ Warum will man Abtreibung weiter kommerzialisieren und zukünftig erleichtern?
Die betroffenen Mütter, die abgetrieben haben, werden Zeit ihres Lebens psychisch darunter leiden. Zum Eigenschutz sollte Abtreibung nicht zu leicht gemacht werden. Moralisch und ethisch ist Abtreibung per se kritisch zu betrachten.

Gravatar: Elke

Hilfreich wäre, wenn die Schwangere finanziell unabhängig vom Mann ist. Dann käme sie vermutlich nicht auf dumme Gedanken. Schließlich steigen die Ausgaben erheblich, wenn ein Kind kommt. Sollte man vielleicht mit bedenken. Ein anderer Gedanke ist auch, dass die Mutter Fremdbetreuung in den ersten Lebensjahren ablehnt.

Gravatar: Werner Hill

Ich hätte volles Verständnis für diese Sorgen, wenn es um die Abschaffung des § 218 ginge.

Der 219 a kriminalisiert dagegen eine seriöse Beratung ungewollt Schwangerer durch Ärzte (statt Scharlatane) und dürfte - realistisch betrachtet - noch keinen einzigen Schwangerschaftsabbruch verhindert haben.

Die Abschaffung des 219a durch die Ampel dürfte wohl kaum zu verhindern sein. Wäre es da nicht besser, sich gerade jetzt weiter auf den Schutz des bereits geborenen Lebens zu konzentrieren?

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