Aktuell für Aufsehen sorgt der Fall der Familie Wunderlich aus Hessen. Die Eltern wollen ihre Kinder nicht zur Schule schicken, sondern selber erziehen und bilden. Das hatte zu einem Rechtsstreit mit den Behörden geführt. Denn in Deutschland gilt Schulpflicht. Das wird sehr ernst genommen.
Weil die Familie Wunderlich sich weigerte, wurden ihr zeitweise die Kinder zwangsweise entzogen. Polizei und Jugendamt waren mit einem Großaufgebot vorgerrückt, um ihnen die Kinder zu nehmen. Drei Wochen waren ihre Kinder in staatlicher Obhut. Die Wunderlichs nahmen daraufhin den Rechtsweg durch die Instanzen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der zeitweise Kindesentzug rechtens war [siehe Berichte »Welt«, »Spiegel-Online«].
Die Wunderlichs sind keineswegs Bildungsgegner. Im Gegenteil. Der Hausunterricht wurde gewissenhaft durchgezogen. Sie waren sogar bereit, ihre Bildungs- und Erziehungstätigkeit von der Schulbehörde überwachen zu lassen. Ihnen ist jedoch ein christlicher Bildungshintergrund wichtig, der in staatlichen Schulen vernachlässigt werde. Doch das reichte dem Jugendamt und den Schulbehörden nicht.
Die wenigen Wochen, die die Kinder der Wunderlichs in der Schule verbringen mussten, taten ihnen nach Selbstauskunft nicht gut. Sie litten unter dem Lärm, der Aggressivität auf dem Schulhof und klagten über die Sinnlosigkeit von so manchem Schulstoff.
Immerhin ist jetzt ein öffentlicher Diskurs angestoßen, ob Schulpflicht wirklich immer und überall die beste Lösung sei [siehe Kolumnen »Zeit-Online«, »Welt«].
Andere Länder haben eine kluge Zwischenlösung gefunden (z.B. in den USA, Australien, Frankreich). Dort gibt es zwar keine Schulpflicht, aber eine Bildungspflicht. Diese besagt, dass Kinder auf ein bestimmtes Bildungsniveau gebracht werden müssen, das sich nachweisen lässt. Aber es bleibt den Eltern unter bestimmten Umständen frei, diesen Weg durch familiären Hausunterricht (»Homeschooling«) oder engagierte Hauslehrer zu bewältigen.
Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit den strengsten Schulfplichtregeln.


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