Es geht ans Eingemachte der freiheitlichen Bürgerrechte: Über »aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts« versuchen die Merkel-Regierung und die Abgeordneten der Regierungsparteien, der Exekutive des Staates mehr Rechte bei der Bekämpfung von Epidemien und Seuchen einzuräumen.
Konkret: Die Corona-Krise wird als Anlass genommen, die Befugnisse der Regierung gegenüber den Bürgern zu erweitern. Anders ausgedrückt: Mehr Macht für die Regierung und weniger Rechte für die Bürger in Epidemie-Szenarien. Bürger äußern die Sorge, dass Merkels totalitäres Coronagesetz am Ende missbraucht werden könnte, um die Freiheit der Bürger zu beschneiden.
Es eilt: Schon am 19. November soll der Gesetzentwurf des »Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« (BT-Drucksache 19/23944) in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag durchgewunken werden.
Viele Bürger unterschiedlicher politischer Ausrichtungen sehen dieses Gesetz äußerst kritisch, da gleich mehrere grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte massiv und zeitlich unbefristet eingeschränkt werden.
AfD-Abgeordnete berichten, dass sie in den letzten Tagen bereits Hunderte von E-Mails besorgter Bürger erhalten haben. Die Bürger sorgen sich um die freiheitliche demokratische Grundordnung, um ihre Bürgerrechte und um ihre wirtschaftliche Existenz.
Auch Juristen, Experten und namhafte Verfassungsrechtler bezweifeln die Rechtmäßigkeit von Merkels totalitärem Corona-Gesetz. Sie weisen auf die Gefahr für unsere Demokratie hin. Die Gewaltenteilung, eine Säule unseres Rechtsstaates, sei in Gefahr. Die neuen Gesetze würden geradezu zum Missbrauch einladen.
Widerstand gegen dieses Gesetz ist im Bundestag also vor allem von Abgeordneten der AfD zu erwarten.


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