Laut Medienberichten gibt es Überlegungen, die Corona-bedingten Einschränkungen der Bürgerrechte ohne Zeitbegrenzung zu verlängern.
Dazu erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
»Unsere Freiheit ist gefährdet, wenn wir die Einschränkungen unserer Grundrechte nicht, sobald es epidemiologisch verantwortbar ist, wieder aufheben. Im Schnellverfahren wurden elementare Freiheitsrechte wie die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, die Gewerbe- und Dienstleistungsfreiheit, die Freiheit der Verfügung über das eigene Eigentum massiv wie noch nie eingeschränkt.
Es handelt sich um den intensivsten Eingriff in die Bürgerrechte seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Keine dieser Beschränkungen besitzt bisher ein Verfallsdatum. Als Rechtsstaatspartei gilt dem ›Exit‹ aus der Freiheitsbeschränkung unser Augenmerk. Die Bundesregierung muss in kurzen Abständen das Fortschreiten der Corona-Krise analysieren und dann auch sehr zeitnah nachjustieren, wenn es die Entwicklung erforderlich macht.«
Einschränkung der Grundrechte darf nicht ewig fortgeführt werden
Von Storch_ Wir brauchen eine Exit-Strategie aus den Einschränkungen der Bürgerrechte
Beatrix von Storch: »Unsere Freiheit ist gefährdet, wenn wir die Einschränkungen unserer Grundrechte nicht, sobald es epidemiologisch verantwortbar ist, wieder aufheben.«
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