Staatsrechtler bestätigt: Grenzöffnung verfassungswidrig

Von Storch_ Nur die AfD pocht auf Einhaltung der Asylgesetze

Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hat die Politik der offenen Grenzen erneut als »verfassungswidrig und europarechtswidrig« kritisiert. Er kritisiert, dass keine Partei – außer die AfD – die Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung Merkels thematisiert.

Auf Instagram und Facebook stellt Beatrix von Storch klar, wie verfassungsrechts- und europarechtswidrig die Grenzöffnung von 2015 war und zitiert den ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz:

Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hat die Politik der offenen Grenzen erneut als »verfassungswidrig und europarechtswidrig« kritisiert. »In einem Staat, in dem eine Gesellschaft zusammenlebt, können nur das Gesetz und die Verfassung die maßgebende Linie sein«, stellte Scholz gegenüber der Welt klar. »Keine sogenannte Moral darf sich darüber hinwegsetzen.«

Weiterhin hält Scholz die Ausgrenzung der AfD für »hochproblematisch« und bestätigt, dass keiner – außer die AfD – die Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung Merkels thematisiert.

Rupert Scholz hat damit vollkommen recht und das ist auch genau das, was die AfD seit 2015 sagt.

Sven von Storch

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