Aussprechen von Fakten kann nicht sanktioniert werden

Von Storch_ Klage in Karlsruhe wegen Ordnungsrufen in Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz

Beatrix von Storch: »Ich werde als Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen: für die freie Rede im Bundestag.«

[Siehe hierzu Beitrag von Beatrix von Storch auf X/Twitter HIER]

Nach dem Erhalt zweier Ordnungsrufe und einer Geldbuße durch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau wegen angeblicher Verstöße »gegen die Würde des Hauses« im Rahmen der Debatte zum sog. »Selbstbestimmungsgesetz« wurde dem Einspruch der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nicht abgeholfen und die Strafmaßnahmen sodann von allen Fraktionen außer der AfD bestätigt. Gegen diese Ordnungsrufe eröffnet die in ihren Rechten als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verletzte Abgeordnete von Storch nun ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:

»Das Aussprechen von Fakten und das Beschreiben der Realität kann schlechterdings nicht sanktioniert werden, auch oder besonders nicht im Deutschen Bundestag. Das mag für eine in der Tradition der SED (›Die Partei hat immer Recht‹) stehende Bundestagsvizepräsidentin Pau schwer erträglich sein. Wer die freie Rede beschneidet, legt die Axt an unsere Demokratie. In der Debatte um das unsägliche Selbstbestimmungsgesetz hatte ich inhaltlich gesagt, der Kollege Ganserer ist biologisch und juristisch ein Mann und er heißt mit Vornamen Markus. Für diese Feststellung von unbestrittenen Tatsachen erhielt ich zwei Ordnungsrufe und schließlich eine Geldbuße. Wenn sich diese Rechtsauffassung des Bundestagspräsidium durchsetzen würde, bedeutet dies, dass ich zum Lügen gezwungen werde. Das ist evident und für jedermann erkennbar grobes Unrecht und in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unvertretbar. Deshalb gehe ich den Weg nach Karlsruhe. Mein Kollege Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth wird mich dabei anwaltlich vertreten.«

Auf X schrieb Beatrix von Storch:

»Ich werde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: Die Strafmaßnahmen gegen mich wegen des Aussprechens der Realität zu Markus #Ganserer in der Debatte zum #Selbstbestimmungsgesetz werde ich nicht hinnehmen. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat kann es nicht sein, dass man wegen des Aussprechens der Realität mit Ordungsrufen und Strafzahlungen überzogen wird. Übrigens: der Bundestag hätte die Strafe kassieren können. Aber alle anderen Fraktionen, also auch CDU/CSU sind der Meinung, wer zu Markus Markus sagt, werde zurecht bestraft.«

Sven von Storch

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