In der Sendung »Der Rechtsstaat: Wenn aus Falschem Beliebiges folgt – über Systematik, Sorgfalt und Dogmatik in der Rechtspraxis« des alternativen Senders »Kontrafunk« spricht Annette Heinisch mit Roman von Alvensleben, Carlos A. Gebauer und Beatrix von Storch.
Die Juristin und stellvertretende Vorsitzende der AfD im Bundestag, Beatrix von Storch, berichtet in dem Gesprächs-Podcast über das nunmehr öffentlich bekannte »geheime Gutachten« zur Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch« des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die derzeit laufenden Gerichtsverfahren.
Wie Beatrix von Storch erläutert, moniert der Verfassungschutz vor allen drei Dinge, die er der AfD vorwirft:
Erstens stehe die AfD auf dem Standpunkt, dass es auch ein »deutsches Volk« jenseits des Passes gebe (siehe Unterschied zwischen Nationalität/Staatsangehörgkeit und Volks(gruppen)zugehörigkeit/Ethnizität). Das sei unzweifelhaft der Fall, denn das deutsche Volk habe es ja auch schon vor der Reichsgründung 1871 gegeben.
Zweitens stelle die AfD fest, dass es Islamisierung gebe und warnt davor. Denn Scharia und Kalifat stünden nicht im Einklang mit der Freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Und drittens konstatiere die AfD einen Zusammenhag zwischen Migration und Gewalt.
Unter diesen Prämissen wurden über tausend Seiten Material in Form von zumeinst öffentlich zugänglichen Zitaten gesammelt. Wenn man diese Prämissen wegnimmt, dann bleibe von dem Gutachten schlicht nichts mehr übrig, erklärt Beatrix von Storch.
Was den dritten Punkt betrifft, so tut es das Bundeskriminalamt selbst, indem es Statistiken veröffentlicht und analysiert, nach welchen es Korrelationen von Gewalt und Zuwanderung gibt. So erstellt das Kriminalamt ein Lagebild »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung«.
In Bezug auf die juristische Bewertung der AfD weist Beatrix von Storch darauf hin, dass mehrere Verfahren anhängig sind und nocht nicht einmal die Entscheidung, die AfD als »Verdachtsfall« einzuordnen, abgeschlossen ist.
Weitere Themen werden im Podcast angesprochen:
Roman von Alvensleben, Fachanwalt für Strafrecht, berichtet von einem Fall geheimer Absprachen zwischen der Vorsitzenden einer Strafkammer und der Staatsanwaltschaft und die nachfolgende Aufhebung des Urteils durch den BGH.
Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer geht schließlich auf die Bedeutung der Einhaltung grundlegender Maximen des Rechts, die juristischen Dogmatik nebst methodischer Sorgfalt und institutionelle Prinzipienfestigkeit ein.
Den vollen Podcast finden Sie hier: »Der Rechtsstaat: Wenn aus Falschem Beliebiges folgt – über Systematik, Sorgfalt und Dogmatik in der Rechtspraxis«.


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