Die Bundesregierung und die Länder wollen nun radikale Regelungen umsetzen [siehe Bericht »B.Z.«]. In Bayern gelten sie schon. Die anderen Länder folgen nach.
Zu den Regelungen gehören umfangreiche Schließungen:
Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und viele Geschäfte des des Einzelhandels, die nicht unmittelbar zur Versorgung wichtig sind.
Ebenfalls müssen Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen schließen. Universitäten, Hochschulen, Schulen und Kindergärten müssen sowieso zu machen.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen untersagt werden.
Restaurants und Gaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen, spätestens um 18 Uhr schließen, heißt es. Die Tische müssen jedoch hierbei einen Mindestabstand einhalten.
Reisen ins In- und Ausland sollen ausgesetzt werden.
WICHTIG: Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel BLEIBEN OFFEN!
Auch Handwerksdienste und sonstige wichtige Dienstleistungen werden weiterhin möglich sein.


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