Gerichtsentscheidung in Stuttgart

Urteil_ Willkürliche Ablehnung von AfD-Richterkandidaten ist unzulässig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schöffen oder ehrenamtliche Richter nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit abgelehnt werden dürfen.

Wie »Apollo News« berichtete, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass Schöffen oder ehrenamtliche Richter nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit abgelehnt werden dürfen. Diese Entscheidung wurde am Dienstag veröffentlicht.

Streit im Kreistag Heilbronn

Der Kreistag Heilbronn hatte im Juli die gesamte Vorschlagsliste der AfD mit sieben Personen abgelehnt. Stattdessen wählten die Kreisräte Bewerber anderer Parteien für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Begründet wurde dies damit, dass die AfD Positionen vertrete, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstießen.

Erfolgreiche Klage eines AfD-Mitglieds: Richter bestätigen, dass Ablehnung willkürlich war

Ein abgelehntes AfD-Mitglied klagte gegen die Entscheidung und hatte Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die Ablehnung willkürlich war, da keine individuelle Prüfung der Eignung erfolgte. Der Landkreis gab zu, die Liste nur wegen ihrer Herkunft von der AfD abgelehnt zu haben. Dies verletze den Anspruch des Mitglieds auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt.

Antrag der AfD-Fraktion wurde abgelehnt: Nur Einzelpersonen dürfen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Ämtern haben 

Ein ähnlicher Antrag der gesamten AfD-Fraktion wurde abgelehnt. Die Richter erklärten, dass nur Einzelpersonen, nicht Fraktionen, einen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Ämtern haben. Die Rechte der Fraktion seien nicht verletzt worden. Die Abstimmung über Vorschläge anderer Parteien sei demokratisch verlaufen.

Reaktion der AfD

Dennis Klecker, Chef der AfD-Fraktion, nannte die Entscheidung einen Sieg für den Rechtsstaat. Er warf anderen Fraktionen vor, durch Änderungen an der Geschäftsordnung Grundrechte zu umgehen.

Ähnliche Fälle in anderen Regionen

Auch in Mannheim, Ortenau und Ostalb gab es Streit um AfD-Vorschläge. Dort wurde jedoch über jeden Kandidaten einzeln abgestimmt, was das Gericht als korrektes Vorgehen bezeichnete.

Sven von Storch

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