Zu den Motoren des »Globalen Paktes« zur Migration und zur Umsiedlung von Flüchtlingen gehört der UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen. Man wolle alles möglich tun, diesen »Globalen Pakt« umzusetzen (»With the active assiststance from the international community, UNHCR will do its utmost to mobilize support for the aplication of the global compact.«)
Dort drängt man darauf, Staaten dazu zu bewegen, staatliche Quoten der Umsiedlung und Migration vorzunehmen, die von dem UNHCR als notwendig angesehen werden. Wörtlich heißt es in einem Papier dazu (»The global compact on refugees«, Stand vom 31.1.18, S. 12, Punkt 69):
»In a spirit of burden- and responsibility-sharing, States, with the support of relevant stakeholders, will consider establishing, or increasing the scope, size, and quality of ressettlement programmes to meet the annual global resettlement needs inditified by UNHCR.«
Das UNHCR wird eine spezielle »Asylum Capacity Support Group« formen. Diese soll aus Experten bestehen, die den Staaten mitteilen, welche Personengruppe wie einzustufen seien, ob als Migranten oder Flüchtlinge.
Auf diesen Verteilungs- und Umsiedlungsprozess ist schon die EU in den Dublin-IV-Abkommen eingegangen. Dort nimmt man immer wieder auf den UNHCR Bezug, wo beispielsweise erklärt wird, dass Drittstaatenangehörige auf ein Ersuchen des UNHR ihr Bedürfnis nach internationalem Schutz geltend machen können und »aus einen Drittstaat in ein EU-Mitgliedstaat überstellt werden, in dem sie sich aufhalten dürfen.«


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