Der SPIEGEL prahlt damit, dass er das über 1108 Seiten starke Dukument auswerten konnte, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Entscheidung, die AfD als »gesichert rechtsextremistisch« zu bezeichnen begründet.
Den ersten Artikel zur Auswertung versteckt der SPIEGEL hinter einer Bezahlschranke.
Doch der AfD wurde kein Einblick gewährt. Wie kann das sein? Ist der SPIEGEL eine Behörde? Ist das rechtens?
Prof. Dr. Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, ist empört über das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums unter ehemals Nancy Faeser. In einem Interview mit der Schweizer Wochenzeitung »Die Weltwoche« erklärte er, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar strafbar gemacht habe.
Die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist seiner Meinung nach ein Eingriff in die Grundrechte der AfD. Wer einem solchen Eingriff ausgesetzt sei, müsse zuvor erst einmal rechtliches Gehör bekommen.
Die Frage ist jetzt, wie das juristisch geklärt wird, warum der SPIEGEL etwas einsehen durfte, was der Öffentlichkeit und der AfD verborgen bleibt. Diese Aufgabe muss an den neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt herangetragen werden.


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