Der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf hat getagt und befunden, dass das Verbot des Nikab, der islamischen Ganzkörperverschleierung, bei der nur noch die Augen durch einen Spalt gucken dürfen, gegen die Menschenrechte verstoße [siehe Berichte »Tagesspiegel«, »Focus-Online«].
Frankreich hatte diese Art der Verhüllung 2011 verbannt. Nun steht Paris am Pranger der Vereinten Nationen. In Frankreich gibt es rund 8-9 Millionen Muslime. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil es in Frankreich staatlicherseits verboten ist, Statistiken über religiöse oder ethnische Zugehörigkeiten zu erstellen.
In Deutschland gibt es auf öffentlichen Veranstaltungen und bei Demonstrationen ein Vermummungsverbot. Wie sich dies mit der Verschleierung des Gesichtes bei Muslimen verhält, bleibt unklar.


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