[Siehe vorab Foto von der Geschäftsordnung auf X/Twitter HIER]
[Siehe auch Artikel der NZZ HIER]
Der AfD-Chef Björn Höcke spricht von einem »Tiefpunkt parlamentarischer Kultur« [siehe Video auf YouTube HIER].
Der Alterspräsident, der von der AfD gestellt wurde, hatte auf Grundlage der Gesetzesvorgaben der Thüringer Verfassung die Leitung der ersten Sitzung übernommen. Doch er wurde ständig unterbrochen, konnte kaum ausreden. Besonders die Abgeordneten der CDU fielen ihm ständig ins Wort. Dabei wurden alle Kommunikationsregeln, nämlich erst dann zu reden, wenn einem das Wort erteilt wurde, über Bord geworfen. Björn Höcke erklärt: »Das hat nichts mehr mit Parlamentarismus zu tun«.
Seit Jahrzehnten ist es so üblich, dass die stärkste Fraktion den Erstvorschlag zur Wahl zum Parlamentspräsidenten hat. In Thüringen ist das die AfD. Doch genau dies wollen die CDU, SPD, Linke und das BSW (!) auf jeden Fall verhindern, indem sie die Geschäftsordnung ändern wollen [siehe Berichte »NIUS« und »Junge Freiheit«].
Die Geschäfstordnung kann aber erst dann geändert werden, wenn der Parlamentspräsident gewählt wurde. Das ist schon immer so gewesen. Das ist so parlamentarische Gepflogenheit in Deutschland seit der Frankfurter Paulskirchenversammlung von 1848. Die AfD will sich daran halten. Die CDU und das BSW wollen das unbedingt diesmal plötzlich anders machen, und zwar um jeden Preis, nur um zu verhindern, dass Wiebke Muhsal von der AfD vorab zur Wahl gestellt werden kann.
Die »Junge Freiheit« erwähnt hierzu: »Der von der AfD-Fraktion beauftragte Staatsrechtler Michael Elicker kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass für die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags die in seiner bisher geltenden Geschäftsordnung festgelegte Tagesordnung bindend ist. Sie sieht vor, dass nach der Feststellung der Beschlußfähigkeit der Landtagspräsident gewählt wird. Das Vorschlagsrecht hat dabei zunächst die stärkste Fraktion. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen bekommt.«
Auch Björn Höcke stellt klar: »Wir haben über 150 Jahre Parlaments- und Demokratiekultur dahingehend [...], dass nach Wahlen die stärkste Kraft den Zugriff auf den Parlamentspräsidenten hat. Das hat auch Sinn und Verstand. Denn damit ist die stärkste demokratische Legitimation letztlich auf den Amtsinhaber übertragen als stärkste Kraft nach Wahlen. Und entsprechend haben wir auch die Vorgaben in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages und die Vorgaben in der Thüringer Landesverfassung, dass so zu verfahren ist, dass die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht hat. Dem wollte man man heute ›vorbeugen‹ durch unzulässige Geschäftsanträge, die gar nicht eingebracht werden können, weil der Landtag ja noch gar nicht konstituiert ist.«
[Siehe hierzu auch Interview mit Wiebke Muhsal HIER]


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