Die Merkel-Regierung und die Große Koalition diskutieren gerade über Ausgangssperren und Ausgangsbeschränkungen (zwischen 22 Uhr und 5 Uhr) für die Bürger. Die Ausgangssperren sollen automatisch ab bestimmten Corona-Inzidenz-Werten in Kraft treten.
Doch immer mehr Juristen, Staats- und Verfassungsrechtler äußern verfassungsrechtliche Bedenken
»Das ist ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig«, erklärte beispielsweise der Staatsrechtler Thorsten Ingo Schmidt aus Potsdam [siehe Bericht »Tagesspiegel«]. Und die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold erkennt bei der geplanten bundesweiten Ausgangssperre gleich mehrere verletzte Grundrechte. Sie erklärte, dass der Staat sich für Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigen müsse, nicht etwa die Bürger für die Ausübung ihrer Rechte.
Wie der »Tagesspiegel« berichtete, bereitet die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) den Gang vor das Bundesverfassungsgericht für den Fall vor, dass die Maßnahme unverändert beschlossen wird.


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