Das Bundeskabinett hat sich auf die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verständigt. Der Gesetzentwurf von FDP-Bundesjustizminister Buschmann sieht vor, § 219a StGB aufzuheben.
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt in einer Pressemitteilung:
»Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben: Ohne Wenn und Aber. Dieses Recht will ihnen die Ampel-Koalition schrittweise absprechen. In diese Richtung zeigt die Streichung des § 219a. Als AfD sprechen wir uns entschieden gegen alle Bestrebungen aus, Abtreibungen zu bewerben, zu bagatellisieren und staatlicherseits zu fördern. Die Streichung des § 219a öffnet die Tür zur Abschaffung des § 218.
Als AfD stehen wir für den Schutz des Lebens. Wir fordern, dass bei der Schwangerenkonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens sein muss. Deshalb lehnen wir auch eine sogenannte ergebnisoffene Beratung ab. Als AfD fordern wir mehr finanzielle Unterstützung für werdende Eltern und auch für alleinerziehende Frauen vor und nach der Entbindung - damit sie sich für ihr Kind entscheiden können.«
Beatrix von Storch fordert:
§ 219a muss bleiben_ Auch ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben
Das Bundeskabinett hat sich auf die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verständigt. Der Gesetzentwurf von FDP-Bundesjustizminister Buschmann sieht vor, § 219a StGB aufzuheben.
Quelle
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.


Add new comment