Wegen der Coronakrise ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 von der Bundesregierung ausgesetzt worden. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 30. September 2020.
Die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht will nun diese Befreiung von der Insolvenzantragspflicht bis zum März 2021 [siehe Beitrag »BILD«] verlängern.
Doch dies könnte lediglich eine Verschiebung des Problems in die Zukunft bedeuten, die das Problem womöglich noch vergrößert. Ökonomen befürchten eine riesige Pleitewelle, sobald die Frist abgelaufen ist. Experten und verschiedene Politiker anderer Parteien schlagen daher vor, die Frist auf keinen Fall über das laufende Jahr hinaus zu verlängern.
Es wird wegen der Corona-Maßnahmen und ihren Folgen mit der größten Pleitewelle der Nachkriegszeit gerechnet.


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