Bargeld-Verkehr wird immer mehr kriminalisiert

Spanien_ Bargeld-Abhebung bei mehr als 3.000 nur mit behördlicher Voranmeldung

Die spanische Steuerbehörde begrenzt Bargeld-Abhebungen an Geldautomaten auf 3.000 Euro und verlangt einen Nachweis über den Betrag. Dieser wird dann der spanischen Zentralbank und dem Finanzministerium wird.

Siehe Bericht »UncutNews.ch« und »Prosegur.es«

Mit der Ausrede, dass Karten- und Mobilzahlungen für kleinere Einkäufe immer häufiger genutzt werden, wodurch der Bedarf an Bargeld und Geldautomatenabhebungen sinke, werden die Restriktionen zur Bargeldnutzung verschärft.

In Spanien ist es jetzt so:

Zur angeblichen Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche begrenzt die Steuerbehörde Abhebungen an Geldautomaten auf 3.000 Euro und verlangt einen (Herkunfts-)Nachweis über den Betrag, welcher der spanischen Zentralbank und dem Finanzministerium gemeldet wird. Bereits Abhebungen ab 1.000 Euro können bei Verdacht auf verdächtige Aktivitäten einen Ausweis erfordern. Barzahlungen sind auf 1.000 Euro (vorher 2.500 Euro) begrenzt. Bei Verstößen drohen Geldstrafen in Höhe von 25 Prozent des Transaktionsbetrags. Das gilt sowohl für den Zahler als auch für den Empfänger gelten.

Klar ist: Die Überwachung des Geldverkehrs wird zunehmend intensiviert. Der Bürger wird zum Gläsernen Untertan, der dem Staat für all seine Transaktionen Rechenschaft schuldig ist. Diese Entwicklung wird seit Jahren Schritt für Schritt fortgesetzt. Und es gibt keine Anzeichen dafür, dass das irgendwann aufhört.

Für uns in Deutschland sollte klar sein: Bargeld bedeutet auch Freiheit! Daher muss das Bargeld verteidigt werden.

Sven von Storch

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