Lehrer, Beamter, Abgeordneter, empfangen im Weißen Haus: Aber zur Bürgermeisterwahl darf er sich nicht stellen

Skandalöser Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul_ Das BVerfG hätte prüfen müssen

Obwohl er Landtagsabgeordneter und verbeamteter Lehrer ist, wurde Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Fatina Keilani kritisierte das Vorgehen in der »Welt« als »undemokratisch und höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig«.

Freie Welt

Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist ein Skandal. Eine Demokratie muss auch unbequeme oder extreme Kandidaten aushalten, findet Fatina Kallani in ihrem Beitrag in der »Welt« [hinter Bezahlschranke].

Wenn Paul als Lehrer einerseits als verfassungstreu genug gilt, um Kinder zu unterrichten, kann er nicht gleichzeitig als verfassungsUNtreu gelten, um für Erwachsene als Oberbürgermeister zu kandidieren, argumentiert Kallani.

Sein Ausschluss ist ihrer Ansicht nach ein alarmierendes Zeichen für den Zustand der deutschen Demokratie und ihrer Institutionen.


Der AfD-Poltitiker Joachim Paul wurde am 15. September 2025 gemeinsam mit der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Beatrix von Storch, von Vertretern des Nationalen Sicherheitsrats, des US-Außenministeriums sowie des Büros von Vizepräsident JD Vance im Weißen Haus in Washington, D.C. empfangen. In Amerika beobachtet man die Entwicklungen in Deutschland mit Besorgnis.

Verletzung des passiven Wahlrechts

Das passive Wahlrecht ist ein Recht von Verfassungsrang. Die Willensbildung in einer Demokratie erfolgt von unten nach oben, wie das Bundesverfassungsgericht betont. Dieses Recht darf nicht so einfach ausgehebelt werden. Auf kommunaler Ebene kann das passive Wahlrecht nur durch einen Richterspruch aberkannt werden. 

In Ludwigshafen stützte sich der Wahlausschuss jedoch auf ein Gutachten, das von der amtierenden Ex-SPD-Bürgermeisterin beim SPD-Innenministerium bestellt wurde. Gerichte wiesen Pauls Eilanträge als unzulässig ab, OHNE in der Sache zu prüfen!

Zweifel an Verfassungstreue oder im Zweifel für den Angeklagten? 

Angebliche Zweifel an Pauls Verfassungstreue reichten aus, um ihn von der Kandidatur auszuschließen. 

Zur Erinnerung: Joachim Paul ist Beamter auf Lebenszeit! Und niemand hat bisher versucht, ihn aus dem Amt zu entfernen. Offenbar bestanden bisher keine Zweifel an seiner Verfassungstreue. 

Könnte argumentiert werden, dass bei Wahlen ein anderer Begriff der Verfassungstreue gilt? Doch Paul erfüllt als Beamter bereits die Voraussetzungen für den Wahlbeamtenstatus des Oberbürgermeisters! 

Wer behauptet, Paul sei heute nicht mehr verfassungstreu, müsste erklären, warum keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen wurden.

Einschränkung des aktiven Wahlrechts

Minderjährige Schüler haben keine Wahl, welchen Lehrer sie bekommen, während volljährige Bürger die Wahl haben, ihn nicht zu wählen. Sein Ausschluss entbehrt also der Logik.

Sein Ausschluss schränkt das aktive Wahlrecht der Bürger ein, da sie keine Möglichkeit haben, ihre politische Meinung voll auszudrücken. Keines der vier beteiligten Gerichte prüfte den Fall inhaltlich. 

Dies zeigt, dass Gerichte in elementaren Fragen des Rechtsstaats nicht immer zuverlässig sind.

Internationale Relevanz

Joachim Paul wurde im Weißen Haus in Washington empfangen, da sein Fall internationale Aufmerksamkeit erregt. In den USA wächst die Skepsis, ob in Deutschland noch volle Meinungsfreiheit herrscht. 

Der Verfassungsschutz wertete positive Äußerungen Pauls über die Tolkien-Serie „Herr der Ringe“ als Indiz für Rechtsextremismus. 

Kommentatoren wie Elon Musk und Michael Shellenberger hinterfragen sogar die Nato-Mitgliedschaft Deutschlands, wenn Meinungsfreiheit eingeschränkt wird.

Mangel an Freiheitlichkeit in Deutschland 

Die Diskussion um ein AfD-Verbot und andere Maßnahmen wie die Verfolgung von Äußerungsdelikten durch die Göttinger Staatsanwaltschaft oder die Strafanzeigen gegen Kritiker von Robert Habeck verstärken den Eindruck eines Mangels an Freiheitlichkeit in Deutschland. Aktionstage gegen Hass und Hetze, Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten und Meldestellen gegen zulässige Meinungen tragen zu einem dystopischen Bild bei.

Vertrauen in die Bürger

Eine Demokratie muss unbequeme Kandidaten aushalten, solange kein rechtskräftiges Urteil ihre Gefährdung der freiheitlichen Ordnung feststellt. Die Bürger sollten nicht entmündigt werden. Eine lebendige Demokratie vertraut auf die Urteilskraft der Bürger und filtert Kandidaten nicht vor. Politische Gegner sollten an der Wahlurne besiegt werden, nicht ausgeschlossen, argumentiert Kellani.

Sven von Storch

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