Bars, Clubs und Weihnachtsmärkte bleiben geschlossen

Sachsen ist zurück im Lockdown

Im Freistaat Sachsen gilt nun die Corona-Notverordnung. Das Land ist zurück im Lockdown. Teile der Gastronomie und die Weihnachtsmärkte müssen geschlossen bleiben.

Der Lockdown ist zurück. Trotz aller Impfkampagnen und Versprechungen. In Sachsen müssen nun Bars, Clubs, Diskotheken und die Weihnachtsmärkte wieder geschlossen bleiben. Es dürfen zudem keine Touristen beherbergt werden [siehe Bericht »n-tv«].

Die restliche Gastronomie darf bis 20 Uhr öffnen, aber nur wenn die 2G-Regel eingehalten wird. Das heißt, alle Gäste müssen entweder geimpft oder genesen sein. Ungeimpfte dürfen ein Restaurant nicht betreten. Damit wird der Druck auf Ungeimpfte weiter erhöht.

Sven von Storch

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