Nun ist also permanent von »Transitzentren« die Rede. Die Union will sogenannte »Transitzentren« für bereits in anderen EU-Staaten registrierte Flüchtlinge an der Grenze zu Österreich einrichten. Aus diesen Zentren sollen Asylbewerber direkt in die zuständigen EU-Staaten zurückgewiesen werden.
Was dürfen wir uns darunter vorstellen?
Der Journalist Robin Alexander fasst die entscheidenden Punkte auf Twitter so zusammen:
»TRANSITZENTREN sind ANKERZENTREN, nur an Grenze, die aber nicht mehr TRANSITZONEN heißen dürfen wie 2015. Ähnlich wie HOTSPOTS, die jetzt GESCHLOSSENE ZENTREN oder KONTROLLIERTE ZENTREN heißen, aber nicht mit REGIONALEN AUSSCHIFFUNGSPLATTFORMEN verwechselt werden sollten.«
Auf »Spiegel-Online« wird erklärt:
»In Deutschland gibt es bereits so etwas wie Transitzentren – nämlich an einigen Flughäfen, zum Beispiel in München und Düsseldorf. Dort können Asylbewerber festgehalten werden, wenn sie aus sicheren Herkunftsstaaten ankommen.
Im Flughafenverfahren ist »das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen«, wie es im Asylgesetz heißt. Der Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren entsteht erst mit dem Aufenthalt in einem Land. Auf diese Weise ermöglicht das Flughafenverfahren beschleunigte Entscheidungen und Rückweisungen.«


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