Berufsbezogene Impfpflicht passt nicht mehr zur reduzierten Gefahrenlage

Polizeigewerkschaft jetzt gegen Impfpflicht

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. In den eigenen Reihen hatten die Regelung bereits für massive Verstimmung gesorgt. Die Begründung: Es gebe keine sachliche Argumentationsgrundlage für die Impfpflicht.

Es ist paradox: Die Polizei, die Corona-Demonstrationen auflösen und die Einhaltung der Corona-Regeln überwachen soll, ist selbst zu einem großen Teil gegen eben diese Regeln.

So spricht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) jetzt gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus [siehe Bericht »Reitschuster«]. In den eigenen Reihen hatten die Regelung bereits für massive Verstimmung gesorgt.

Der Berliner GdP-Landeschef erklärt: »Eine sachliche Argumentationsgrundlage für eine Impfpflicht gibt es nicht.«

Obwohl sich die Gefahrenlage massiv verändert hat, und die sogar vom RKI zugegeben wird, müssen bis zum 15. März 2022 Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Andernfalls verlieren sie ihre Einstellung. Dieser Beschluss des Bundestages stammt vom 10. Dezember 2021. Seitdem hat sich die Lage grundlegend geändert. Doch der Beschluss steht noch. Das stößt auf massive Kritik bei den betroffenen Berufsgruppen.

Sven von Storch

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