Die Einzelhandelsverbände waren in mehreren Bundesländern gegen die von den Regierenden verhängten 2G-Regel juristisch vorgegangen, weil sie fürchten, erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen zu müssen. Der Einzelhandel ist ohnehin schon durch die mehrere Lockdowns und viele Corona-Maßnahmen stark in Bedrängnis geraten. Viele Geschäfte haben schließen müssen.
In Niedersachsen ist der rechtliche Einspruch gegen die 2G_regel in Geschäften (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) nun erfolgreich gewesen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Als Begründung teilte das Gericht mit, die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und zudem nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar [siehe Pressemitteilung vom 16.12.].


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