Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Niedersachsen_ Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Das OVG hat in die Niedersachsen die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Die 2G-Regel sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

Die Einzelhandelsverbände waren in mehreren Bundesländern gegen die von den Regierenden verhängten 2G-Regel juristisch vorgegangen, weil sie fürchten, erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen zu müssen. Der Einzelhandel ist ohnehin schon durch die mehrere Lockdowns und viele Corona-Maßnahmen stark in Bedrängnis geraten. Viele Geschäfte haben schließen müssen.

In Niedersachsen ist der rechtliche Einspruch gegen die 2G_regel in Geschäften (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) nun erfolgreich gewesen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Als Begründung teilte das Gericht mit, die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und zudem nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar [siehe Pressemitteilung vom 16.12.].

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.