Compact-Magazin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen

Niederlage für Faeser_ Compact-Verbot war rechtswidrig

Das Verbot durch Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde als rechtswidrig aufgehoben. Eine Berufung ist nicht möglich, da das Gericht die letzte Instanz ist.

[Siehe auch Video mit der Einschätzung des Juristen Joachim Steinhöfel HIER]

Das Compact-Magazin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen: Das Verbot durch Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde als rechtswidrig aufgehoben [siehe Bericht »Apollo News«]. Eine Berufung ist nicht möglich, da das Gericht die letzte Instanz ist.

Compact ist durch Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, obwohl einige Inhalte wie das »Remigrationskonzept« gegen die Menschenwürde verstoßen. Das Vereinsgesetz sei auf die Presse anwendbar, doch in diesem Fall sei das Verbot unzulässig. Compact-Anwälte sehen eine klare Niederlage des Verbots und prüfen Schadensersatzklagen (ca. 320.000 Euro Schaden). Vor dem Gericht feierten Compact-Verantwortliche, während eine kleine Gegendemo gegen »Nazi-Propaganda« protestierte.

Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

»Das Urteil ist ein Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit. Zugleich wurde der Charakter der früheren Innenministerin Faeser und der gesamten SPD offengelegt: Wer konkurrierende Parteien und Medien verbieten will, agiert selbst verfassungsfeindlich. Es ist sogar anzunehmen, dass Frau Faeser diese Gerichtsklatsche von Vornherein einkalkulierte und darauf hoffte, das Compact-Magazin allein mit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Arbeitsmittel, der öffentlichen Diffamierung und finanziellen Belastung durch die Kosten für die juristische Verteidigung zerstören zu können. Dieser perfide Plan ist erfreulicherweise gescheitert.«

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Hauptstadtfraktion, Robert Eschricht, kommentiert die Aufhebung des »Compact«-Verbotes durch das Bundesverwaltungsgericht:

»Der Versuch der damaligen Innenministerin Faeser, ein unliebsames, weil regierungskritisches, Medium zu verbieten, ist krachend gescheitert. Indem er ihr beispielloses Vorgehen gegen die Pressefreiheit ohne Einschränkung als rechtswidrig brandmarkt, entlarvt das BVerwG Faeser als die wahre Verfassungsfeindin. Wäre sie noch im Amt, müsste sie mit dem heutigen Tag zurücktreten.

Demokratie lebt vom freien Austausch von Meinungen. Dabei darf es keine Rolle spielen, wer eine Meinung äußert oder welche politische Richtung er vertritt. Wird dieser freie Meinungsaustausch vom Staat behindert oder gar unterbunden, stirbt die Demokratie. Man muss daher ›Compact‹ nicht einmal mögen, um das Urteil zu begrüßen. Es reicht, Demokrat und Anhänger des Grundgesetzes zu sein.«

Sven von Storch

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