Rüge vom Bundesrechnungshof

Neuer Ampel-Haushalt wohl schon wieder verfassungswidrig

Der Bundesrechnungshof bemängelt: Das sogenannte Sondervermögen sei weiterhin »nicht bei der Berechnung der in der Schuldenregel einzubeziehenden Kreditaufnahme« berücksichtigt. Die erneute Missachtung der Schuldenbremse sei ein weiterer Verfassungsbruch.

Die Ampel kann es nicht. Man muss es so drastisch formulieren. Die Ampel bekommt die Finanz- und Wirtschaftspolitik einfach nicht in den Griff.

Letzte Woche hatte die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP den Nachtragshaushalt beschlossen. Doch schon wieder scheint der Etat verfassungswidrig zu sein.

Das bestätigt eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes, über den die BILD-Zeitung berichtet.

Die Rechnungsprüfer haben eine Rüge ausgesprochen. Sie bemängeln, dass die Ampel-Regierung das sogenannte Sondervermögen weiterhin »nicht bei der Berechnung der in der Schuldenregel einzubeziehenden Kreditaufnahme« berücksichtigt haben. Doch das wäre nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes geboten gewesen.

Weiterhin heißt es im Klartext der Prüfer: »Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig.«

Die Ampel-Koalition hat also erneut die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse missachtet und damit einen weiteren Verfassungsbruch begangen. 

Sven von Storch

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