Bundesrechnungshof hat verfassungsrechtliche Bedenken

Nachtragshaushalt_ Ampel setzt für 2023 die Schuldenbremse aus

Damit der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 noch am Ende auf eine Art rechtliche Basis gestellt wird, hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Parteien die Schuldenbremse ausgesetzt. Die AfD und die Union kritisierten das Vorgehen.

Der Nachtragshaushalt ist vom Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition abgesegnet worden. Er beinhaltet auch ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse [siehe Bericht »n-tv«]. Als Grund wurde eine Notlage erklärt, die mit dem Ukraine-Krieg begründet wird.

»Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir jetzt für 2023 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um«, erklärte Sven-Christian Kindle, der Haushaltspolitiker der Grünen.

Die für die Schuldenbremse geltende Grenze für neue Kreditaufnahmen pro Jahr beträgt 44,8 Milliarden Euro. Die von der Ampel tatsächliche Höhe an neuen Krediten für 2023 beträgt 70,6 Milliarden Euro.

Kritik hagelte es vor allem von der AfD und der CDU/CSU. Die Union hat verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet [siehe Bericht »Merkur« sowie HIER]. Auch der Bundesrechnungshof meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.