Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat das Verbot der AfD als Mission. Zumindest kann man das so deuten, wenn man seine Worte und Taten zusammenzählt. Er meint nun, genügend Stimmen für einen Verbotsantrag beisammen zu haben. Doch ob dieser auch von der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag angenommen wird?
Die CDU-Fraktion hatte sich eigentlich in einem Papier gegen einen solchen Antrag ausgesprochen [siehe Bericht »Freie Welt«]. Dieser sei kontraproduktiv, heißt es.
Doch Wanderwitz erklärte nun, dass sich Friedrich Merz ihm gegenüber so geäußert habe, als wolle er es sich noch einmal überlegen [siehe Bericht »Junge Freiheit«]. Wanderwitz behauptet: »Es ist gut, dass mein Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz neue Entwicklungen beobachten will und seine Haltung nicht grundsätzlich ablehnend ist«.
Abhängig sei diese Entscheidung wohl noch vom abschließenden Gutachten des Bundesverfassungsschutzes von Thomas Haldenwang. Sollte dieser bis zum Ende des Jahres ein Gutachten vorlegen, dass zu dem Schluss komme, die AfD sei »gesichert rechtsextrem«, würde Merz seine Haltung womöglich ändern, heißt es.
Doch was meint Friedrich Merz wirklich? Spielen nicht auch Parteiinteressen der CDU eine Rolle? Wird seine Entscheidung nicht auch davon abhängig sein, wie sich ein solcher Antrag auf die Wahlen auswirken würde? Was ist, wenn es zwar einen Verbotsantrag gibt, aber dieser erst nach mehreren Jahren vom Verfassungsgericht abschließend beurteilt wird? Bis dahin könnten sich viele Wähler aus Trotz für die AfD und gegen die CDU entscheiden. Solche Gedanken scheinen in der CDU nicht unbekannt zu sein. Dennoch lässt man Wanderwitz schalten und walten. Man spielt mit den Möglichkeiten, um eine Atmosphäre der Unsicherheit zu schaffen, so scheint es.


Add new comment