Kanzleramt plant zentrale Regelungen, an die sich alle Gemeinden halten sollen

Merkels zentrale Corona-Einsperrungs-Verordnungen könnten bis zum Sommer andauern

Nach Schätzungen der Merkel-Regierung könnten die Corona-Sperr-Verordnungen mit ihren Verboten, Sperrungen und Schließungen bis zum Sommer andauern.

Wie das Kanzleramt zugibt, könnten die Corona-Einsperrungs-Verordnungen mit ihren Verboten, Sperrungen und Schließungen bis zum Sommer andauern [siehe Bericht »Tagesspiegel«]. Das hat Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) in einer Besprechung mit den Ländern am Sonntag deutlich gemacht. Als Begründung wird die Befürchtung genannt, dass noch längere Zeit mit einer verstärkten Infektionslage zu rechnen sei.

Zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die bundesweite Anordnungen ermöglichen, gehören folgende Vorgaben für Maßnahmen:

Erstens: Harter, regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100.

Zweitens: Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt.

Drittens: Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, mit Notfall-Ausnahmen oder aus beruflichen Gründen.

Viertens: Sport ist nur noch sehr begrenzt, maximal zu zweit möglich.

Fünftens: Alle Geschäfte müssen schließen, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.

Sechstens: Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder, Museen etc. müssen schließen.

Siebtens: Die Gastronomie bleibt geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber erlaubt.

Achtens: Ist der Inzidenzwert von 100 drei Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie wieder in Kraft.

Neuntens: Schulen und Kitas dürfen nur bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Selbst dann dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen.

Sven von Storch

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