Wie die »Jungen Freiheit«, die »Welt« und die »Süddeutsche Zeitung« berichteten, erklärte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, dass es nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes sein dürfe, Parteien zu beobachten.
Wörtlich erklärte er gegenüber der »Jungen Freiheit«:
»Das macht eigentlich kein Inlandsgeheimdienst Europas, vielleicht noch mit Ausnahme des österreichischen Dienstes. Aber ansonsten ist die Beobachtung von Parteien, die zugelassen sind, grundsätzlich nicht Sache eines Inlandsgeheimdienstes.«
Das gelte sowohl für die Linkspartei als auch für die AfD, sei also generell keine Aufgabe von Inlandsgeheimdiensten.
Für viele Bürger stellt sich ohnehin die Frage, warum Parteien, die zugelassen sind, sich am Grundgesetz orientieren, über der 5%-Hürde liegen, in kommunalen Parlamenten, Länderparlamenten und im Bundestag sitzen, plötzlich beobachtet werden sollen. Das erinnert an politische Motive, Konkurrenten ein schlechtes Image anhängen zu wollen.


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