Geltendes Recht wird gebrochen

Linke NGOs wollen Bezahlkarte für Migranten umgehen

Anlässlich der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber rufen linke NGOs zur Errichtung von Tauschbörsen auf, um das Bargeldlimit zu umgehen. Die Bezahlkarte soll eigentlich verhindern, dass Migranten Geld an Schlepper oder Verwandte und Freunde im Ausland überweisen können.

Anlässlich der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber rufen linke NGOs zur Errichtung von Tauschbörsen auf, um das Bargeldlimit zu umgehen. Die Bezahlkarte soll eigentlich verhindern, dass Migranten Geld an Schlepper oder Verwandte und Freunde im Ausland überweisen können. Die pro-Massenmigration-NGOs bewegen sich damit am Rande der Legalität; in Bayern wird beispielsweise ein Verbot sogenannter Tauschbörsen erwogen.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:

»Die Narrenfreiheit linker NGOs ist ein Hohn für jeden rechtsstaatsgläubigen Bürger dieses Landes. Dass die Massenmigrationsfetischisten hier einfach geltendes Recht umgehen können, ist nicht hinnehmbar. Zudem sind die meisten NGOs dieser Art selbst vom Staat alimentiert. Dieser Sumpf muss trockengelegt und es muss ihm jeglicher Handlungsspielraum genommen werden. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass jegliche Geldleistung für Asylbewerber gestrichen und allein auf Sachleistungen umgestellt wird – so, wie wir als AfD-Fraktion es mehrfach im Bundestag gefordert haben.«

Hier finden Sie den Link zum Antrag der AfD-Fraktion »Brot, Bett und Seife – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber« (20/12960) vom September 2024: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-asylbewerber-1017652

Sven von Storch

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