Nun wird es konkret. Der noch amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach verkündete, dass bereits ab dem 29. April, also zum Beginn des zweiten Quartals, bundesweit die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt wird und benutzt werden kann [siehe Bericht »n-tv«]. Die Technik sei startklar.
Ab dem 1. Oktober soll diese Akte dann sogar verpflichtend sein, allerdings noch mit einer einjährigen Schonfrist. Doch spätestens ab dem 1. Oktober 2026 sollen dann bei Nichtnutzung Sanktionen für Ärzte folgen, wenn sie diese Akte nicht nutzen.
Den Patienten soll allerdings (vorerst?) ermöglicht werden, der Nutzung und Verarbeitung von sensiblen Daten in der ePA zu widersprechen. Dazu braucht es aber einen aktiven Widerspruch. Folgt dieser nicht, werden die Patienten automatisch elektronisch erfasst.


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