Die EZB-Chefin spricht in einem Interview davon, dass in Zukunft Bürger der Euro-Länder mit Gefängnis oder Geldstrafe zu rechnen hätten, wenn sie mit mehr als 1.000 Euro in Bar bezahlen würden. In Frankreich gibt es bereits eine vergleichbare Regel.
Sie vertritt die Ansicht, dass man es nicht amerikanischen Konzernen wie Google, PayPal oder sonstigen überlassen dürfe, den Geldverkehr zu kontrollieren. Daher sei der Digitale Euro ein wichtiges Projekt, um die Geldverkehr der Bürger zu kontrollieren.
Was steckt dahinter?
In der EU gibt es derzeit unterschiedliche Regelungen zu Bargeldobergrenzen, da noch keine einheitliche EU-weite Regelung in Kraft ist. Eine EU-Verordnung, die Barzahlungen auf 10.000 Euro begrenzt, wurde beschlossen und soll voraussichtlich ab Sommer 2027 gelten. Mitgliedstaaten mit niedrigeren Grenzen dürfen diese beibehalten.
Nachfolgend eine Übersicht der aktuellen Bargeldobergrenzen in EU-Ländern basierend auf verfügbaren Informationen:
Belgien: 3.000 Euro für Waren und Dienstleistungen; Immobilienkäufe dürfen nicht in bar bezahlt werden.
Bulgarien: 10.000 Lew (ca. 5.108 Euro) für Zahlungen, die Unternehmer betreffen; keine Grenze für Privatpersonen.
Dänemark: 20.000 Dänische Kronen (ca. 2.689 Euro) für Händler; Banken und Finanzdienstleister ausgenommen.
Frankreich: 1.000 Euro für französische Steuerzahler; 10.000 Euro für Ausländer.
Griechenland: 500 Euro; höhere Beträge müssen elektronisch bezahlt werden.
Italien: 5.000 Euro (seit 2023, zuvor 2.000 Euro).
Kroatien: 15.000 Euro.
Niederlande: 3.000 Euro.
Portugal: 3.000 Euro.
Rumänien: Strenge Limits, z. B. 5.000 Lei (ca. 1.000 Euro) pro Tag für juristische Personen; 10.000 Lei für Cash-and-Carry-Geschäfte.
Slowakei: 5.000 Euro.
Spanien: 2.500 Euro (zuvor 1.000 Euro).
Länder ohne Bargeldobergrenze (Stand 2025):Deutschland: Keine Obergrenze, aber Identitätsprüfung ab 10.000 Euro erforderlich. Ab 2027 gilt die EU-Grenze von 10.000 Euro.
Österreich, Luxemburg, Zypern: Keine spezifischen Obergrenzen erwähnt, aber ab 2027 gilt die EU-Regelung.
Andere Länder wie Schweden oder Polen haben eigene Regelungen, die jedoch variieren (z. B. Polen: ca. 3.500 Euro).
Zusätzliche Hinweise:Ab 3.000 Euro müssen Händler in der EU künftig Käuferdaten erfassen (gilt ab 2027).
Transaktionen zwischen Privatpersonen sind von der EU-Obergrenze ausgenommen, es sei denn, eine Partei handelt gewerblich.
Bei Ein- oder Ausreise in die EU müssen Bargeldbeträge ab 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden.
Die genauen Regelungen können je nach Land und Kontext (z. B. gewerblich vs. privat) variieren. Länder können strengere nationale Vorgaben machen.


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