Der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition zur allgemeinen Impfpflicht stößt auf immer mehr Widerstand. Jetzt hat auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) hat dem Gesetzentwurf eine Absage erteilt [siehe Bericht RT].
Der Grund ihrer Ablehnung: Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich nicht für Durchsetzung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht zuständig. Es sei zudem vollkommen unklar, wie das kontrolliert werden solle. Dies seien Aufgaben der Regierung beziehungsweise der staatlichen Behörden, nicht jedoch der Krankenkassen, heißt es.
Dennoch hält die Ampel-Koalition an ihrem Plan fest. Dirk Wiese, Fraktionsvize der SPD, erklärte: »Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.«
Der Plan sieht vor, dass im März das Gesetz zur allgemeinen Corona-Impfpflicht beschlossen werden soll. Dieses solle dann ab dem 1. Oktober volle Gültigkeit entfalten. Ab dann sollen die Krankenkassen über ein Impfportal den Impfstatus der Bürger abfragen und die entsprechenden persönlichen Daten speichern können. Bürger, die keinen Impfnachweis erbracht haben, sollen dann an die Kommunen gemeldet werden. Und wer sich dann nicht innerhalb von vier Wochen impfen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, heißt es.


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