Urteil des Landgerichts Hamburg

Klimakleber der "Letzten Generation" müssen 400.000 Euro Schadensersatz wegen Flughafenblockade zahlen

Das Landgericht Hamburg eine Tätergruppe der "Letzten Generation" nun in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Zahlung von rund 400.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa-Gruppe verurteilt.

Symbolbild Gericht

Im Juli 2023 hatten zehn Mitglieder der "Letzten Generation" den Flugbetrieb am Hamburger Flughafen durch eine Blockade lahmgelegt. 

Erstes Urteil dieser Art gegen Mitglieder der "Letzten Generation"

Wie "Apollo News" berichtete, hat das Landgericht Hamburg diese Personen nun in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Zahlung von rund 400.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa-Gruppe verurteilt. 

Es handelt sich vermutlich um das erste Urteil dieser Art gegen die Gruppe.

Ablauf der Blockade: Unterbrechung und Gefährdung des Flugverkehrs

Am Morgen des 13. Juli 2023 drangen die zehn Aktivisten auf das Flughafengelände ein und besetzten die Start- und Landebahnen. Der Flugbetrieb wurde kurz nach 6 Uhr eingestellt und konnte erst etwa vier Stunden später wieder normal aufgenommen werden. 

Insgesamt waren mehrere Dutzend Flüge betroffen, rund 8.500 Passagiere der Lufthansa-Gruppe – darunter Kunden von Eurowings, Swiss und Austrian Airlines – wurden beeinträchtigt.

Höhe der verhängten Zahlungen: 403.137,68 Euro Schadensersatz

Das Gericht sprach der Lufthansa-Gruppe exakt 403.137,68 Euro Schadensersatz zu. Dieser Betrag setzt sich aus bereits geleisteten Entschädigungen an Passagiere, entgangenem Gewinn und weiteren Kosten zusammen. Zusätzlich müssen die Verurteilten die Verfahrenskosten in Höhe von 700.000 Euro tragen, sodass sie insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro aufbringen müssen.

Begründung und mögliche Konsequenzen für die Straftäter der "Letzen Generation"

Das Gericht sah den Eingriff in den Geschäftsbetrieb der Lufthansa-Gruppe als zielgerichtet und rechtswidrig an und erkannte den Schadensersatzanspruch daher vollumfänglich an. Können die Verurteilten die Summe nicht zahlen, droht ihnen bis zu zweijährige Ordnungshaft. Bei einer vergleichbaren Wiederholung der Aktion droht zusätzlich ein Ordnungsgeld von 200.000 Euro.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können dagegen Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon rechnen Beobachter mit einer ganzen Reihe weiterer Schadensersatzklagen betroffener Fluggesellschaften. Die "Letzte Generation" hatte zwischen 2022 und 2023 mehrfach Straßen, Brücken und Flughäfen blockiert, darunter auch mehrmals die Airports Berlin-Brandenburg und München.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Comments

Ekkehardt Fritz Beyer

27.11.2025 | 10:12

... „Das Landgericht Hamburg eine Tätergruppe der "Letzten Generation" nun in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Zahlung von rund 400.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa-Gruppe verurteilt.“ ...

Da von diesem Haufen sicherlich "nichts" zu holen ist:

Wird dies nun ebenfalls von deren Unterstützern übernommen???https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.finanzierung-der-klebeproteste-wer-bezahlt-die-letzte-generation.ef021f17-8213-4d10-9e91-65926165414a.html

Was für ein Trauerspiel, daß sie dagegen auch noch "(Un-)Rechtsmittel einlegen" können, anstatt mindestens 1 Jahr gesiebte Luft einatmen zu müssen.

Und die Strafe zahlen die Auftraggeber ggf. sowieso aus der Portokasse ...

Else Schrammen

27.11.2025 | 15:07

Gut so, lasst die Papas dieser ungezogenen Gören ruhig blechen. Auf Jetzt-Wieder-Klima-Gretchen wird mehr zukommen wegen "Begrünung" des Canale Grande in Venedig. Mann, sind die Blagen bekloppt (darf ich sagen, Dieter B. tut's auch), werden die nie erwachsen? 

Ich warte auf die Sammelklage. Wir saßen in Berlin während der Arbeitszeit mit Mitarbeiter 2 Stunden zusammen mit hunderten anderer auf der Autobahn fest. 

-als wir noch eine hatten :-)- 

Freue mich schon darauf! Gebt bitte Bescheid. Ich komme dann!

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.