Mark Zuckerbergs Facebook verlangt von den Nutzern seit einiger Zeit die sogenannte Klarnamenpflicht. Das heißt, die Nutzer müssen ihren echten Namen verwenden. Wer sich nicht daran hält, dem droht die Sperrung des Facebook-Accounts.
Das ist aber für viele Nutzer ein Problem. Denn es gibt, Themen, die man lieber anonym besprechen möchte. Gerade heute, in Zeiten des Shitstorms, sind anonyme Äußerungen oftmals die einzige Möglichkeit, bestimmte Themen überhaupt nach ansprechen zu können. Und manchmal will man auch einfach privat bleiben, aber am öffentlichen Diskurs teilhaben.
Zwei Facebook-Nutzer, ein Mann und eine Frau, hatten deshalb geklagt. Sie wollen ihre Meinungen anonym äußern können. Dafür ziehen sie durch die Instanzen.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte heute dazu getagt, die Entscheidung aber auf das neue Jahr verschoben [siehe Bericht »T-Online«]. Den beiden Klägern werden aber hohe Chancen zurechnet, weil in ihren Fällen alte Facebook-Nutzungsbedingungen aus den Jahren 2015 und 2018 relevant seien. Diese sehen die Richter aus verschiedenen Gründen für unwirksam.
Anders sieht es bei Fällen aus jüngerer Zeit aus. Bei der Beurteilung neuerer Streitigkeiten wird nämlich das im Mai 2018 in Kraft getretene neue EU-Datenschutzrecht hinzugezogen. Dadurch würden die Karten neu gemischt. Wie das im Detail aussieht, werden wir im Januar erfahren.


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