Nach und nach bekommen die Länderregierungen von der Judikative vorgeführt, wie sie die Gesetze gebeugt und übertreten haben, um ihre Corona-Restriktionen durchzusetzen. Jetzt schlägt das Pendel zurück.
Besonders der Einzelhandel leidet massiv unter der 2G-Regel. Daher hatten einige Einzelhändler und Handelsketten geklagt. Und sie waren erfolgreich. Nach Niedersachsen und Bayern fallen die Regeln auch im Saarland. Das entschied das dortige Oberverwaltungsgericht in Saarlouis [siehe Bericht »Saarbrücker Zeitung«].
Nach der Entscheidung ist die 2G-Regel bis auf Weiteres nicht mehr auf den Einzelhandel anzuwenden. Die Regeln für beispielsweise Fachgeschäfte sind von nun an die gleichen wie für Supermärkte und Drogerien.


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