Wie die »Welt« berichtete, musste Unionsfraktionschef Jens Spahn 5000 Euro an seine Partei nachzahlen.
Warum? Weil er wohl über mehrere Jahre die Mandatsträgerabgabe nicht vollständig geleistet hatte.
Gegenüber dem Handelsblatt rechtfertigte sich Spahn folgendermaßen:
»Die Differenz, die ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zusätzlich hätte abführen müssen, habe ich versehentlich nicht überwiesen. [...] Das ist mir durchgegangen.«
Spahn kommt aus dem Feuer der Kritik nicht heraus
Immer wieder gerät Jens Spahn in die Kritik. So zum Beispiel in Bezug auf die Maskenaffäre:
Spahn wurde massiv kritisiert für die Beschaffung von 5,7 Milliarden Schutzmasken für 5,9 Milliarden Euro während der Corona-Pandemie, von denen über die Hälfte ungenutzt blieb und vernichtet werden musste. Der Bundesrechnungshof warf ihm eine »massive Überbeschaffung« vor, die zu einem finanziellen Schaden von mindestens 517 Millionen Euro und potenziellen weiteren Kosten von bis zu 2,3 Milliarden Euro führte.
Hinzu kommt nun der Verfassungsrichter-Wahlskandal: Spahn wurde für seine Rolle als Fraktionschef in der abgesetzten Wahl von Verfassungsrichtern kritisiert. Er soll versäumt haben, die Ablehnung der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf durch seine Fraktion vorherzusehen, was zu einem politischen Skandal führte. Dies wurde als Führungsversagen gewertet und verschärfte Spannungen in der schwarz-roten Koalition.


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