Italien greift nun durch. Der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte erklärte, dass die Lombardei und 14 andere Gebiete Italiens weitgehend abgeriegelt würden [siehe Bericht »Spiegel-Online«]. Betroffen sind auch Städte wie Mailand und Venedig. Für diese Regionen gilt nun ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot. Ausnahmen gelten nur für nachgewiesene dringende berufliche Gründe oder gesundheitliche Notfälle. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 3. April.
Kulturelle, sportliche und religiöse Veranstaltungen sind für die betroffenen Gebiete untersagt. Sportliche Einrichtungen, Museen, Kinos, Theater, Diskotheken, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen müssen temporär schließen. Die Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben weiterhin geschlossen. Der öffentliche Verkehr ist eingeschränkt. Es herrscht eingeschränkte Mobilität.
Damit reichen die Maßnahmen zwar noch nicht an jene in der chinesischen Provinz Hubei heran, sind aber ein großer Schritt. Die Eingriffe in die persönlichen Freiheiten der Bürger müssen angesichts der Pandemie-Pläne temporär hingenommen werden, um andere Menschen nicht zu gefährden. Sicherheit geht in solchen Krisensituationen vor Freiheit, auch wenn juristisch nicht immer klar ist, was Personen für Konsequenzen drohen, wenn sie sich nicht an die neuen Vorschriften halten.
Der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, hat die Maßnahmen der italienischen Regierung im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus ausdrücklich gelobt.
In Italien sind derzeit rund 6.000 Fälle registriert. Bereits mehr als 200 Menschen sind an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung gestorben.
Über die weitere Verbreitung der Virusinfektion nach offiziellen Zahlen wird live auf einer speziellen Webseite der Johns-Hopkins-University berichtet.


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