Wie die Ampel sich juristisch durchwinden wird

Impfverweigerung könnte mit Bußgeld belegt werden

Da die EU den »Impfzwang« verbietet, will man es »Impfpflicht« nennen. Widerstand und Verweigerung sollen mit Restriktionen und Bußgeldern belegt werden.

Nach EU-Recht ist »Impfzwang« verboten. Daher sprechen die Politiker von einer »Impfpflicht«. Doch worin liegt da der Unterschied? Hier werden die verantwortlichen Politiker sich winden und wenden, um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen, aber dennoch die Menschen an die Spritze zu bringen.

Der größte Unterschied wird sein, dass niemand mit Gewalt zur Spritze gezwungen wird. Doch wer sich ohne Impfung in Bereichen bewegt, in denen eine Impfung vorgeschrieben ist, und das wird bald fast überall sein, dem droht ein Bußgeld, erklärte der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Angelegenheit wird also wohl als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, nicht als Straftat. Wie das am Ende genau ausgestaltet wird, zeigt uns die Ampel-Koalition in den nächsten Wochen. Olaf Scholz sprach schon davon, dass ab Februar oder spätestens März die allgemeine Impfpflicht gelten solle. Bis dahin sollen sich so viele Bürger wie möglich freiwillig impfen lassen.

 

 

Sven von Storch

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