Bundesrechnungshof: Gesundheitsministerium hat Auftrag offenbar rechtswidrig vergeben

Impfkampagne von Lauterbach wegen Verstoßes gegen Vergaberecht rechtswidrig

Die Rechnungsprüfer mussten eine Rüge aussprechen. Denn bei der Vergabe eines Werbe-Auftrags für Corona-Impf-Kampagnen wurde dieser nicht öffentlich ausgeschrieben. Die CDU wirft Lauterbach »Vetternwirtschaft« vor.

Wie die »Junge Freiheit« berichtete, hat das Gesundheitsministerium bei der Corona-Impf-Kampagne wohl rechtswidrig gehandelt. Laut Bundesrechnungshof wurde das Vergaberecht missachtet.

Rund 600.000 Euro wurden für eine Werbekampagne fürs Impfen ausgegeben worden. Ab einer Summe 140.000 Euro muss ein Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden.

Wie die »Welt« berichtete, war eine SPD-nahe Werbeagentur beauftragt worden. Die CDU wirft Lauterbach »Vetternwirtschaft« vor. Der Bundesrechnungshof hat eine Rüge ausgesprochen.

Das Bundesgesundheitsministerium weist die Vorwürfe von sich. Man teile »ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofes«. Die Einstufung der Vertragsunterlagen sowie die Beauftragung der Agentur »BrinkertLück« seien »regelkonform« gewesen, heißt es.

Sven von Storch

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