In dem Entschließungsantrag gegen »Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen« verlangt die Fraktion der Grünen, Homophobie künftig schärfer zu ahnden. LSBTI-Feindlichkeit, so das Argument der Grünen, sei auch in Deutschland immer noch weit verbreitet. »Dabei sind nicht nur Rechtsextremismus, Islamismus, Evangelikale und anderer religiöser Fanatismus dafür verantwortlich. Auch in der Mitte der Gesellschaft gibt es immer noch viele LSBTI-feindliche Ressentiments.« Sich dem entgegenzustellen, ergebe sich auch aus »historischen Verantwortung Deutschlands«.
Dem Antrag hat die Partei einen 12 Punkte umfassenden Forderungskatalog beigefügt. Unter anderem sieht er die lückenlose Implementierung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der EuropäischenUnion vor sowie die genauere Erfassung von sogenannter Haßkriminalität, für die alle zwei Jahre ein periodischer Sicherheitsbericht von unabhängigen Experten erfolgen solle. Weiter fordern die Grünen, in den Ländern deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit Ansprechpersonen für LSBTI zu bestellen sowie »Polizeibeamt*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen sowie Mitarbeiten-den im Justizvollzug im Umgang mit LSBTI« zu sensibilisieren.
Auf gesetzlicher Ebene, so das Ansinnen der Grünen-Fraktion, soll der Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) um sogenannte Strafzumessungstatsachen erweitert werden, die »homo- und transfeindliche Beweggründe benennen«. Künftig wären dann auch solche Handlungen prinzipiell strafwürdig, die sich in Form von »digitaler Gewalt« gegen die »sexuelle Identität« richten.
Der AfD-Abgeordnete Bernd Baumann kritisierte die Forderungen der Grünen als überzogen. Angesichts der Selbstverständlichkeit von Karrieren homosexueller Politiker, die ihre Partner heiraten und zu Recht ein selbstbestimmtes Leben führen, sei die Forderung, Homosexuellenfeindlichkeit zu kriminalisieren scheinheilig. Die Feindschaft gegen Homosexuelle gehe eben nicht von autochthonen Deutschen aus, sondern von dem nach Deutschland importierten Islam. Da die Grünen aber den Islam als Ursachenproblem dezidiert ausklammern, könne man in ihrer Forderung, »Haß und Hetze« schärfer zu verfolgen, nur den Versuch sehen, eine neue Identitätspolitik für Minderheiten zu begründen mit dem Ziel, die nationale Identität aufzulösen.
Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz
Grüne fordern Erweiterung von Paragraf 130
Homophobie soll als Volksverhetzung gelten
Als Volksverhetzung gelten Handlungen, die sich gegen bestimmte nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen bzw. Bevölkerungsteile richten. Die Grünen fordern, künftig auch Homosexuellenfeindlichkeit strafrechtlich zu verfolgen.
Quelle
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