Klage auf Unterlassung, ihn zu beobachten und Daten zu speichern

Hans-Georg Maaßen verklagt den Verfassungsschutz

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Dr. Hans-Georg Maaßen, hat seine ehemalige Behörde verklagt, weil diese ihn als rechtsextremes Beobachtungsobjekt eingestuft hat.

Ist der Verfassungsschutz noch eine neutrale Behörde, die für die Sicherheit des deutschen Staates zuständig ist? Oder ist der Verfassungsschutz unter seinem jetzigen Präsidenten Thomas Haldenwang zu einer Behörde geworden, die vom Innenministerium missbraucht wird, um gegen die politische Opposition vorzugehen?

Vor drei Monaten war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz seinen ehemaligen Präsidenten, Dr. Hans-Georg Maaßen, als »rechtsextremes Beobachtungsobjekt« habe.

Dagegen wehrt sich Maaßen nun [siehe Bericht »n-tv«]. Demnach hat er Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Deren Eingang bestätigt das Verwaltungsgericht Köln. Außerdem soll er einen Eilantrag gegen diese Einstufung gestellt haben. Er will den Verfassungsschutz per Gericht dazu verpflichten, es zu unterlassen, ihn zu beobachten und Daten zu sammeln und zu speichern. 

Sven von Storch

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