»Bargeld ist gelebte Freiheit«

Hamburg_ AfD fordert bargeldfähige Parkscheinautomaten

Das Recht auf Bargeldzahlung ist in Deutschland rechtlich verankert und wird durch mehrere Gesetze sowie Gerichtsurteile bestätigt. Die Akzeptanz von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung eines gerechten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen.

Das Recht auf Bargeldzahlung ist in Deutschland rechtlich verankert und wird durch mehrere Gesetze sowie Gerichtsurteile bestätigt. Die Akzeptanz von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung eines gerechten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion die Einführung von bargeldfähigen Parkscheinautomaten (Drucksache 22/16683).

Dazu erklärte der Hamburger AfD-Fraktionschef und verkehrspolitische Sprecher Dirk Nockemann: 

»Unser Bargeld ist in Gefahr. Die AfD fordert den dauerhaften Erhalt der uneingeschränkten Bargeldnutzung als wichtigem bürgerlichen Freiheitsrecht. Bargeld ist gelebte Freiheit und muss unbedingt erhalten bleiben. Bürger müssen die Möglichkeit haben, dass das Parken auch mit Bargeldzahlung möglich ist.«

Sven von Storch

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