Um Sozialleistungen zu beantragen, ist es normalerweise unabdinglich, zunächst seine Identität einwandfrei nachzuweisen, um Doppelzahlungen zu verhindern.
Ein neues Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen besagt: Eingewanderte Roma haben auch dann Anspruch auf höhere Sozialleistungen, wenn sie keinen Pass haben und auch anderweitig ihre Identität nicht nachweisen können.
Wie die »Junge Freiheit« berichtete, muss nach diesem Urteil der Landkreis Hildesheim den Antragstellern höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren. Das Gericht wies die Beschwerde des Landkreises gegen einen Beschluss des dortigen Sozialgerichtes zurück. Dieses hatte den Landkreis dazu verpflichtet, einer sechsköpfigen Roma-Familie aus dem Kosovo ungekürzte Sozialleistungen auszuzahlen.
Ein Problem ist, dass viele Roma aus ihren Heimatländern (Serbien, Kosovo, Nord-Mazedonien) keine Bestätigung ihrer Identität erhalten.


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