In Hessen war es zum Streit zwischen dem Hessischen Rundfunk und Rundfunkbeitragzahlern gekommen. Einige forderten, dass man auch bar bezahlen dürfe, der Hessische Rundfunk lehnte dies ab. Zwei Beitragszahler sind vor Gericht und durch die Instanzen gegangen.
Nach mehreren Niederlagen zeigt sich nun eine Wende. Der Generalanwalt am EuGH, Giovanni Pitruzzella, hat nun erklärt, dass Geldforderungen grundsätzlich auch in bar beglichen werden können, wenn zuvor nicht explizit etwas anderes ausgemacht wurde, oder wenn nationale Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel begrenzen. Dies könne aber nur in Ausfällen geschehen. Also müsse grundsätzlich die Bezahlung in bar möglich sein [siehe Bericht »Focus«].
Aus diesen Gründen ergeben sich nun starke Zweifel an der Korrektheit in der Satzung des Hessischen Rundfunks.


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