Massiver öffentlicher Protest sorgte dafür, dass ihr Strafmaß am Ende doch noch verringert wurde

Französisin verurteilt, weil sie sagte, die größte Gefahr für Frauen gehe von afrikanischen und arabischen Einwanderermännern aus

Fall in Frankreich: Eine junge Frau, selbst Opfer einer sexuellen Aggression durch einen tunesischen Migranten, benennt in einer Fernsehsendung statistische und erlebte Realitäten. Statt Schutz und offener Debatte folgt die strafrechtliche Verfolgung.

Französische Aktivistin


Die Fakten des Falls

Am 18. Dezember 2023 trat Thaïs d’Escufon, eine bekannte französische Aktivistin und ehemalige Sprecherin von "Génération Identitaire", in einer Sendung von BFMTV auf. 

Im Kontext einer brutalen Vergewaltigung durch einen ausreisepflichtigen Ausländer erklärte sie, die größte Gefahr für Frauen in Frankreich gehe von afrikanischen und arabischen Einwanderermännern aus. Diese Aussage führte zu einer Anzeige durch die Regierungsstelle DILCRAH.

Am 18. Juni 2026 verurteilte das Pariser Strafgericht sie wegen "öffentlicher Beleidigung aufgrund von Herkunft, Ethnie, Nation oder Rasse" zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Das Gericht sah in der pauschalisierenden Formulierung eine unzulässige Essentialisierung einer Gruppe. Thaïs d’Escufon zeigte keine Reue und kündigte Berufung an.

Die ursprünglichen Forderungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härter durchgreifen wollen. Die Staatsanwältin forderte vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung ("quatre mois de prison ferme"). Zusätzlich drohten hohe Geldstrafen. Diese Forderung stand im Raum, obwohl Thaïs d’Escufon selbst Opfer einer sexuellen Aggression durch einen tunesischen Migranten geworden war. 

Erst nach öffentlicher Aufmerksamkeit und Mobilisierung milderte das Gericht die Strafe auf die vergleichsweise milde Geldstrafe ab.

Warum dieser Fall die Meinungsfreiheit bedroht

In einer freien Gesellschaft muss es möglich sein, statistisch belegte Zusammenhänge zwischen Masseneinwanderung aus bestimmten Kulturkreisen und steigender Gewaltkriminalität, insbesondere gegen Frauen, offen anzusprechen. Kriminalstatistiken in Frankreich und anderen europäischen Ländern zeigen seit Jahren überproportionale Anteile von Tätern mit nordafrikanischem oder subsaharischem Migrationshintergrund bei Sexual- und Gewaltdelikten. Wer solche Fakten benennt, wird jedoch nicht selten mit dem Vorwurf der "Hassrede" mundtot gemacht.

Der Fall Thaïs d’Escufon ist kein Einzelfall. Er steht stellvertretend für eine Entwicklung, in der der Schutz bestimmter Gruppen über das Recht auf Wahrheit und offene Debatte gestellt wird. Meinungsfreiheit ist kein Luxus, sondern die Grundvoraussetzung einer demokratischen Gesellschaft. Sie erlaubt es, Missstände anzuprangern, bevor sie unumkehrbar werden. Wenn Bürger für das Aussprechen eigener Erfahrungen und öffentlich verfügbarer Daten bestraft werden, verliert die Demokratie ihre lebenswichtige Selbstkorrekturfunktion.

Thaïs d’Escufon wurde nicht verurteilt, weil ihre Aussage nachweislich falsch war, sondern weil sie als politisch unkorrekt galt. Das ist kein Sieg des Antirassismus, sondern ein Akt der Zensur. Wer die Sicherheit von Frauen ernst nimmt, muss die Ursachen von Gewalt schonungslos benennen dürfen, unabhängig von Herkunft oder Religion der Täter. 

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Kommentare

"Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härter durchgreifen wollen(?)"

Wollte sie das wirklich? Oder stand sie unter massivem Druck derjenigen, die Europa mit allen Mitteln schaden wollen?

Wie schön, daß es auch bei uns "Antirassismusbeauftragte" gibt ... Unsere "Gäste" müssen schließlich auch geschützt werden, sonst kommen womöglich nicht mehr so viele!

Ekkehardt Fritz Beyer

23.06.2026 | 11:54

... „Fall in Frankreich: Eine junge Frau, selbst Opfer einer sexuellen Aggression durch einen tunesischen Migranten, benennt in einer Fernsehsendung statistische und erlebte Realitäten. Statt Schutz und offener Debatte folgt die strafrechtliche Verfolgung.“ ...

Weil man in Frankreich davon ausgeht: »Schuld sind die Gewaltbetroffenen selbst«??????? https://gegen-antifeminismus.de/schuld-sind-die-gewaltbetroffenen-selbst/

 

"Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd"! 

Diese Weisheit traf schon immer zu und bewahrheitet sich derzeit in diesem globalistischen, linksgrünen, woken Systemen wieder einmal extrem.

Daher sollte dem Starmer nun in Frankreich unbedingt auch Macron folgen. Merz bei uns in dieser BRD sowieso. 

 

Else Schrammen

23.06.2026 | 14:29

Ist doch bei uns das Gleiche: Von der Nr. 1 im Staat (Frank-Walter der Spalter) bis zum kleinen Bürgerlein (Max Mustermann) weiß JEDER, was auf den Straßen, in Parks, an Banhhöfen, in Bussen und Bahnen los ist. Nur von der Nummer 1 bis runter zum letzten Hinterbänkler im Bundestag und in den Landtagen wird die große Plage totgeschwiegen - bis auf die schwefligen "Rechtsextremisten" von der AfD, die nennen das Kind bein Namen. Und der Normalo würde gern dürfen, darf es gaber nicht. So er sich aber erdreistet und die Wahrheit verkündet, ruft er umgehend die Politclowns auf den Plan, die wiederum als Sekundanten Justiz und Staatsmedien antreten lassen!

Wer ist stärker? Die Eliten, die schwachsinnige Überzeugungen in eine Waffe gegen die Allgemeinbevölkerung verwandeln und dank Reichtum von den negativen Auswirkungen verschont bleiben... oder die indigenen Völker Europas?

Das französische Volk hat sich schon einmal von einer parasitischen Elite befreit. Das kann jederzeit wieder passieren.

"Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen
behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert."

Die radikalen linksextremen ökosozialistischen *********** der europäischen Gesellschaft haben längst auch die Justiz unterwandert. 4 Monate Freiheitsstrafe für eine vergewaltigte Frau, die sich verbal dazu öffentlich äußert? Dabei ist völlig klar, dass die größte Gefahr für Frauen von Afrikanern und Arabern ausgeht. Das zeigen die Statistiken aller europäischen Länder. *** *** ***

Diese Verurteilung wegen öffentlicher Beleidigung  ----- geschieht doch meines Erachten nur vordergründig. Man will doch mit dieser Verurteilung nur diese grottenschlechte sozialistische Politik verteidigen. Es könnte bei einer Nichtverurteilung zu einem, nicht mehr in den Griff zu bekommenen, Volksaufstand führen. Schließlich ist in Frankreich auch eine Umvolkung vorgenommen worden.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.