Gerichtsbeschluss gilt auch rückwirkend

Frankreich genehmigt keine Windräder mehr_ Gesundheitsgefährdend!

Das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat entschieden, dass Windräder keine Umweltgenehmigung mehr erhalten. Bereits erteilte Baugenehmigungen sind rückwirkend ungültig.

»Historische Entscheidung« — Weil Bürger über einen Umweltschschutzsdachverband erfolgreich geklagt hatten, werden in Frankreich vorerst keine Umweltgenehmigungen für Windräder mehr erteilt [siehe Berichte »Tichys Einblick« und »Weltwoche«].

Als Grund werden Schäden auf die Umwelt und die Menschen angegeben. Bei dem Gerichtsprozess wurde vor allen Dingen die Lärmbelästigung der Windräder auf die Tiere und die Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen, in den Vordergrund gerückt.

Das Problem: Die bis zu 200 Meter hohen Windräder der Windparks überziehen die umliegende Landschaft mit einem konstanten Schallteppich, der zwar nicht immer im hörbaren Bereich liegt, aber vom Körper wahrgenommen und empfunden wird. Es wird angenommen, dass der permanente Infraschalldruck und Tieffrequenz-Schall sich gefährlich auf Organe und Körperzellen auswirken kann.

Bürger, die in der Nähe von Windparks wohnen, klagen über das sogenannte »Windturbinensyndrom«, das mit deutlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden ist. Ärzte in Frankreich fordern schon seit längerer Zeit mehr wissenschaftliche Untersuchungen.

In Deutschland werden solche Themen unterdrückt.

 

 

 

Sven von Storch

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