Bibelzitieren wird im freien Westen zur »Hassrede«

Finnische Ex-Innenministerin erneut vor Gericht

Verfolgungswütige Staatsanwälte zerren die Christin Päivi Räsänen durch alle gerichtlichen Instanzen. Der Grund: Die ehemalige Innenministerin hatte einen Vers aus der Bibel zitiert, der Homosexualität als Sünde darstellt.

Ein Tweet von Vers Römer 1,27, abgesetzt von einer ehemaligen hochrangigen Politikerin, rief vor etwa zwei Jahren die totalitären Gesinnungswächter auf den Plan. Im Brief des Apostels Paulus an die Römer heißt es:

»ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.«

Damit untermauerte Räsänen ihrerzeit ihre Kritik an der Entscheidung der Lutheranische Kirche, als Sponsor der LGBT-Parade »Pride 2019« aufzutreten. Die Christin und zehnfache Großmutter Räsänen wurde dabei von Bischof Juhana Pohjola, der zusammen mit Räsänen wegen »Hassrede« angeklagt ist, unterstützt.

Der Vorwurf der Hassrede ist im finnischen Strafgesetzbuch im Bereich »Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit« subsumiert. Mit dieser Anklage werden die Christin Räsänen und Bischof Pohjola seit mehr als zwei Jahren von einer »woken« Staatsanwaltschaft durch die gerichtlichen Instanzen gezerrt.

Inzwischen wurden Räsänen wie auch Bischof Pohjola zweimal freigesprochen. Vor wenigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, ein drittes Mal in Berufung zu gehen. Dieses Mal wird der Fall vor dem finnischen Verfassungsgericht verhandelt. Laut eines Presseartikels äußerte sich Räsänen siegessicher:

»Nachdem ich von zwei Gerichten vollständig entlastet worden bin, habe ich keine Angst vor einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof. Auch wenn ich mir durchaus bewusst bin, dass jedes Verfahren Risiken birgt, würde ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof einen noch stärkeren positiven Präzedenzfall für das Recht aller auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit schaffen.

Räsänen fügte hinzu: »Und sollte der Gerichtshof beschließen, die Freisprüche der unteren Gerichte aufzuheben, bin ich bereit, die Rede- und Religionsfreiheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen.«

Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz

Sven von Storch

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