Der Gegensatz zwischen der Europäischen Zentralbank und dem Bundesverfassungsgericht könnte überwunden werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte geurteilt gehabt, dass der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft hatten.
Wie könnte ein Kompromiss aussehen?
Die EZB würde Dokumente zusammenstellen, mit denen, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe erklärt und belegt wird. Die Deutsche Bundesbank soll sie dann Bundesregierung und Bundestag zur Verfügung stellen. Eine solche Regelung wäre im EZB-Rat durchsetzbar [siehe Bericht »FAZ«].


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